
Das zukünftige Gemeindehaus soll einen zentralen Ort für alle Dienstleistungen der Gemeinde bieten und den Mitarbeitenden ein effizientes Arbeiten ermöglichen. Geplant ist ein Begegnungs- und Arbeitsort, der mit seinen Räumlichkeiten und Sitzungszimmern auch dem Vereinsleben und der Wirtschaft dienen kann. Das neue Gemeindehaus liegt zentral, ist multifunktional und zweckmässig ausgestattet. Zudem erfüllt das Gebäude ökologische Standards und es kann kostengünstig unterhalten und betrieben werden.
Ganz am Anfang des Projekts haben Geschäftsleitung und Gemeinderat ein Betriebs- und Nutzungskonzept des neuen Gebäudes erarbeitet. Darin ist festgehalten, wie im neuen Gebäude gearbeitet werden soll. Diese Vorgaben mussten im Projektverlauf in Raumstrukturen und Raumzuteilungen «übersetzt» werden. Dabei wurde das Gemeindepersonal in mehreren Schritten in die Erarbeitung einbezogen.
Um zusätzlich eine unvoreingenommene Aussensicht auf das Projekt zu erhalten, wurde im Juni 2025 zudem die externe Begleitgruppe aktiviert. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertretungen von politischen Parteien, Nachbarinnen und Nachbarn, lokalen Interessengruppen sowie des Gewerbes. In der Gruppe wurde über den aktuellen Projektstand informiert und gleichzeitig konnten wertvolle Rückmeldungen aus externer Sicht auf das Projekt abgeholt werden.
Das Baugesuch für das Gebäude wurde eingereicht. Es wird vom 29. Januar bis am 2. März 2026 öffentlich aufliegen. Als Bestandteil des Baugesuchs wurden die Bauprofile vor Ort aufgestellt, welche die Lage und Grösse des Gebäudes anzeigen. Um den Verkehr auf den Chutzenweg nicht zu beeinträchtigen, wurden die Bauprofile leicht zurückversetzt am heutigen Strassenrand aufgestellt. Die korrekte Lage des Gebäudes ist am Boden mit roter Farbe markiert. Information Bauprofile Neubau Gemeindehaus
Parallel zum Baugesuch laufen die Ausschreibungen der einzelnen Arbeitsgattungen. So wird sichergestellt, dass das Parlament im Juni 2026 wie gewünscht über den im wesentlichen submittierten Nachkredit entscheiden kann. Der Baustart ist für Herbst 2026 geplant.

Bei Fragen zum Projekt steht Ihnen die Gesamtprojektleitung gerne unter 031 724 52 20 oder bauabteilung@muensingen.ch zur Verfügung.
Das Gewinnerprojekt des offenen Wettbewerbs für das neue
Gemeindehaus steht fest: «unter einem Dach» werden künftig alle
Verwaltungsdienstleistungen zusammengefasst
Für
den Neubau des Gemeindehauses hat die Gemeinde Münsingen einen
Projektwettbewerb im offenen Verfahren durchgeführt. 43 Projekte wurden
eingereicht und durch ein Preisgericht nach Beurteilungskriterien
bewertet. Gewonnen hat das Team Zenklusen Pfeiffer Architekten AG, Brig,
mit dem Projekt «unter einem Dach». Das Preisgericht ist einstimmig zum
Schluss gekommen, dass das Siegerprojekt in allen Aspekten den
gestellten Anforderungen am überzeugendsten gerecht wird und eine
flexible Nutzung zulässt.
Das Gewinnerprojekt
unterscheidet sich markant von anderen Entwürfen und überrascht. Dem
Team Zenklusen Pfeiffer Architekten AG (Architektur: Zenklusen Pfeiffer
Architekten AG, Brig / Landschaftsarchitektur: égü
Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich / Bauingenieurwesen: Schnetzer
Puskas Ingenieure AG, Bern) gelingt mit dem siegreichen Entwurf ein
einprägsamer Auftritt am Bahnhofplatz.
Mit der markanten
Dachausbildung wird das Zusammenfassen aller Verwaltungsaufgaben unter
einem gemeinsamen Dach sinnbildlich umgesetzt. Das Gewinnerprojekt setzt
mutig und überzeu-gend das sorgfältig erarbeitete, Betriebs- und
Nutzungskonzept um.
Das Preisgericht, bestehend aus fünf
externen namhaften Fachspezialisten sowie vier Entscheidungsträgern aus
der Gemeinde, bewertete im März an zwei Jurytagen sämtliche Projekte. Es
ist einstimmig zum Schluss gekommen, dass das Siegerprojekt in allen
Aspekten den gestellten Anforderungen am überzeugendsten gerecht wird.
Das Gebäude entspricht einer individuellen und qualitativ hochwertigen
Aufwertung des Ortes. Es erfüllt die hohen Anforderungen an eine
ökologische Bauweise und einen ressourcenschonenden Betrieb. Damit
schafft das Projekt gute Voraussetzungen für eine zentrale
Gemeindeverwaltung, in der nicht nur die Mitarbeitenden
zusammenarbeiten, sondern auch der Zutritt für Besuchende attraktiv ist.
Für
den Neubau des zentralen Gemeindehauses wurde ein einstufiger, anonymer
Projektwettbewerb im offenen Verfahren veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt waren Teams von Planerinnen und Planer aus den
Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und
Bauingenieurwesen. Der Projektwettbewerb hatte zum Ziel, ein funktional,
städtebaulich und architektonisch überzeugendes Projekt hervor zu
bringen, welches die hoch gesteckten Anforderungen bezüglich
gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit
optimal erfüllt.
Das Parlament entschied am 14. September 2021
den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Variantenabstimmung bezüglich
des Standorts und des Verpflichtungskredits für das zentrale
Gemeindehaus vorzulegen. An der Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021
wurde dem Bau eines zentralen Gemeindehauses am Standort «Alte Moschti»
mit einem Verpflichtungskredit von CHF 19’310’000.00 zugestimmt. Am 24.
August 2022 beauftragte der Gemeinderat das Preisgericht mit der
Durchführung eines offenen, einstufigen Projektwettbewerbs. Das
Verfahren wurde von September 2022 bis April 2023 durchgeführt.
Bericht des Preisgerichts (125 MB)
Für den Neubau eines zentralen Gemeindehauses veranstaltete die Gemeinde Münsingen einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren nach den Vorgaben und Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens und der Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142.
Nun liegt der abschliessende Bericht des Preisgerichts vor, wo alle 43 eingereichten Projekte abgebildet und die rangierten Projekte ausführlich dokumentiert sind.
Bericht des Preisgerichts (125 MB)
Vom 26. April bis am 5. Mai 2023 fand am Strassacherweg 22 in Münsingen, die Projektausstellung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, das Gewinnerprojekt sowie alle weiteren 42 eingereichten Projekte zu besichtigen.
Der
offene Wettbewerb für «üses Gmeindshuus» hat zahlreiche
Architektenteams motiviert, daran teilzunehmen. Auf der Grundlage eines
Projektpflichtenhefts wurden 43 Projekte termingerecht und vollständig
eingereicht. Alle Projekte wurden anonym präsentiert und bis zum Schluss
wusste das Preisgericht nicht, wer am Wettbewerb teilgenommen hat. Im
März 2023 fanden die Sitzungen der Jury statt. Das Gewinnerprojekt steht
nun fest! Gewonnen hat das Projekt, das für Münsingen überzeugte.
Ein
freier Raum im 2. Stock des Gebäudes der Firma Aeberhard bot die
Gelegenheit für die Ausstellung der eingegangenen Projekte. Alle
Projekte mit den Visualierungen und Plänen sowie dem zugehörigen Modell
wurden dem eingesetzten Preisgericht, bestehend aus fünf namhaften
Fachspezialisten (Architekten, Ingenieure) sowie vier
Entscheidungsträgern aus der Gemeinde, für die Entscheidungsfindung
präsentiert.
Im Vorfeld wurden die Projekte auf die Vollständigkeit
und auf das Einhalten der Spielregeln geprüft. An zwei ganztägigen
Jurysitzungen wurden die Projekte bewertet. Am ersten Tag prüfte das
Preisgericht jedes einzelne der 43 eingegebenen Projekte intensiv
aufgrund des vorgegebenen Anforderungskataloges. Die erste Runde galt
der Gesamtübersicht. In den weiteren Runden fokussierte sich die Jury
immer tiefer. Bewertet wurde dabei der städtebauliche Beitrag, die
Einordnung und Gestaltung sowie die Funktionalität der Objekte.
Runde
für Runde schränkte die Jury die Auswahl immer enger ein. Am Abend des
ersten Tages waren noch acht Projekte für die engere Auswahl bestimmt.
Die Fachjurorinnen und -juroren haben im Anschluss Aufgaben mit nach
Hause genommen. Sie schrieben zu jedem der acht Projekte einen Bericht
und legten die Beurteilungskriterien für die Detailbewertung am 2.
Jurytag fest. Die Nachhaltigkeit bezüglich Gesellschaft, Wirtschaft und
Ökologie wurde dabei ebenfalls geprüft. Zudem wird eine finanzielle
Bewertung der Projekte erstellt. Die Fachjury hat aufgrund ihrer
Erfahrungen beurteilt, ob die Wettbewerbsteilnehmenden die
Kostenvorgaben eingehalten haben. Am 2. Jurytag wurde mit Unterstützung
der Beurteilungskriterien näher auf die Details eingegangen. Fühlen sich
beispielsweise die Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich
willkommen? Ist die Diskretion wo nötig gewährleistet? Sind die Abläufe
im Gebäude einfach zu realisieren?
Welches ist die Motivation für ein Architektenteam, am Wettbewerb teilzunehmen?
Der
Architekturwettbewerb wurde öffentlich ausgeschrieben. Teilnehmen
durften Teams von Planerinnen und Planern mit Geschäfts- oder Wohnsitz
in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens,
welche Kompetenzen in den Fachrichtungen Architektur,
Landschaftsarchitektur sowie Bauingenieur/Holzbauingenieur ausweisen
können. Motivation für die Teilnahme an einem solchen Wettbewerb ist
primär, den Auftrag für sich zu gewinnen. Zudem kann bei solchen
Wettbewerben auch ein Lerneffekt erzielt werden. Die Planerinnen und
Planer vergleichen ihre Arbeiten an der Projektausstellung. Die
prämierten Projekte erhalten einen Bericht und ein Preisgeld.
An der Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021 wurde bei einer Stimmbeteiligung von 62,5% mit 4‘171 Stimmen (72,5%) dem Bau eines zentralen Gemeindehauses am Standort «Alte Moschti“ mit einem Verpflichtungskredit von CHF 19’310’000.– zugestimmt.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Münsingen anerkennen die Notwendigkeit eines zentralen Gemeindehauses und konnten vom vielfältigen Nutzen überzeugt werden. Mit dem Entscheid «Alte Moschti» kann an zentraler Lage ein Begegnungs- und Arbeitsort geschaffen werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten eine barrierefreie Anlaufstelle, wo sie alles aus einer Hand erhalten. Für die Mitarbeitenden der Gemeinde entstehen Arbeitsplätze, welche dank kurzer Wege die effiziente Zusammenarbeit weiter verbessern. Das Gemeindehaus wird flexiblen Raum für die Mitbenutzung bieten, energetisch auf dem neuesten Stand sein und somit für zukünftige Generationen gebaut.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind aufgefordert, in einem zukunftsweisenden Projekt, dem neuen zentralen Gemeindehaus, mitzubestimmen und können so zur Schaffung eines offenen, vielfältigen und zentralen Orts für alle Dienstleistungen der Gemeinde beitragen. Geplant ist ein Begegnungs- und Arbeitsort, der auch dem Vereinsleben und der Wirtschaft dient und für zukünftige Generationen gebaut wird.
Mit dem Projekt soll ein zentrales Gemeindehaus entstehen: Es ist kundenfreundlich gestaltet, ermöglicht ein effizientes Arbeiten, bietet Ihnen genügend Raum für die Mitbenutzung, steht für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen, ist entsprechend energetisch auf dem neusten Stand und ist im Sinne der Inklusion ein Treffpunkt und Arbeitsort für alle.
Die heutige Situation ist nicht kundenfreundlich und mit hohen
Betriebskosten verbunden. So oder so müssen die Gebäude an der Neuen
Bahnhofstrasse 4 und 6 saniert werden.
In dieser Abstimmung geht es
noch nicht um ein im Detail ausgeschaffenes Projekt. Es geht erst um die
Grundsatzfragen, ob ein zentralisiertes Gemeindehaus projektiert werden
kann, an welchem Standort dies geschehen soll und mit welchem
Kostenrahmen. Nach sorgfältigen Abklärungen kommen zwei Varianten in
Frage:
Variante 1, Standort Neue Bahnhofstrasse 4/6
Sanierung der beiden Gebäude sowie ein Neubau auf dem heutigen Parkplatz
Factsheet Standort Neue Bahnhofstrasse 4/6
Variante 2, Standort «Alte Moschti» am Bahnhofplatz
Ein Neubau welcher zusätzlich die Vermietung von Flächen, z.B. das Sockelgeschoss zulässt.
Factsheet Standort «Alte Moschti»
Das Parlament hat beschlossen, dass Sie als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Variantenentscheid fällen.
Nachkredit: Parlamentsbeschluss Rückweisung, vom 10. Juni 2025, Neuvorlage im Juni 2026
Bis im Frühling 2025 wurde das Wettbewerbsergebnis zu einem Bauprojekt verfeinert. Insbesondere aufgrund der hohen Bauteuerung von rund 17 % seit 2021, wurde dem Parlament im Juni 2025 ein Nachkredit auf Basis eines Kostenvoranschlags beantragt. Der Nachkredit auf den Verpflichtungskredit betrug CHF 5.682 Mio. Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist in untenstehender Tabelle dargestellt.
Verpflichtungskredit Urnenabstimmung 2021 | 19.310 Mio. | 100 % |
Beeinflussbare Mehrkosten Bauprojekt | 0.222 Mio. | 1.14 % |
Teuerung (nicht beeinflussbare Mehrkosten) | 3.343 Mio. | 17.31 % |
Projektkosten inkl. Teuerung, ohne Reserven | 22.875 Mio. | 118.46 % |
Risikoposition 10 % BKP 1–4 | 2.117 Mio. | |
Aktualisierter Kostenvoranschlag Bauprojekt 2025 | 24.992 Mio. | 129.42 % |
Beantragter Nachkredit 10.06.2025 inkl. MwSt. | 5.682 Mio. | 29.42 % |
Im Sommer 2025 wurden die Sonderbauvorschriften der Parzellen des Planungsgebietes des Gemeindehauses durch die Teil-UeO P2 «Kreuzweg / Belpbergstrasse» genehmigt. In einem nächsten Schritt kann nun das Baugesuch eingereicht werden.
Die Parzelle des Gemeindehauses liegt in der Zone mit Planungspflicht ZPP P2. Eine ZPP existiert, um die Entwicklung besonders bedeutender oder komplexer Gebiete zu steuern und qualitätssichernde Entwicklung zu gewährleisten. Daher muss bevor das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens in einem Baugesuch eingereicht werden kann in einer ZPP eine weitere Planungsstufe in Form einer Überbauungsordnung (UeO) erfolgen. Mithilfe einer UeO werden die spezifischen Sondernutzungsvorschriften, zugeschnitten auf das jeweilige ZPP-Gebiet, in den sogenannten Überbauungsvorschriften inkl. Plan festgelegt.
Die Teil-UeO der ZPP P2 «Kreuzweg /Belpbergstrasse» wurde im Sommer / Herbst 2024 erarbeitet und anschliessend durch den Kanton geprüft. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat im Juli 2025, wurde die Teil-UeO im September 2025 durch den Kanton – Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) – genehmigt.
Bei Fragen zum Projekt steht Ihnen die Gesamtprojektleitung gerne unter 031 724 52 20 oder bauabteilung@muensingen.ch zur Verfügung.
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Das Baugesuch wurde publiziert. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 29. Januar bis 3. März 2026 zur Einsicht auf.
Die Unterlagen zur öffentlichen Auflage finden Sie hier.
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Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an die Abteilung Bau.
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