Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||
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Pilzkontrolle Seit 2019 können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münsingen die Pilzkontrollstelle in Konolfingen kostenlos nutzen. Die Öffnungszeiten sind unter www.konolfingen.ch ersichtlich. Andere Kontrollstellen in unserer Umgebung finden Sie im Internet unter www.vapko.ch. | Termine Pilzkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gastgewerbliche Einzelbewilligung Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem der Fragebogen Durchführung einer Veranstaltung einzureichen. | Veranstaltungen - Fragebogen Durchführung einer Veranstaltung Veranstaltungen - Leitfaden Durchführung einer Veranstaltung | Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung Formulare für Festwirtschaftsbewilligung | |||||||||||||||||||||||||||||
Fundbüro Die Gemeindepolizei führt das Fundbüro für die Gemeinde Münsingen. Ab sofort ist Münsingen Teilnehmer des online Fundbüros für die Schweiz easyfind.ch. Das online Fundbüro bietet eine vereinfachte Suche und Registrierung verlorener Gegenständen an. Alle Fundgegenstände und Bargeld, welche bei der Gemeindepolizei abgegeben werden, sind im easyfind.ch erfasst. Es werden Fundort, Funddatum, Fundgegenstand, Zeit und Personalien des Finders (im easyfind nicht ersichtlich) erfasst. Aufgefundene Gegenstände sind, sofern man den Eigentümer nicht kennt, bei einer Polizeistelle anzuzeigen oder direkt bei uns im Fundbüro abzugeben. Gegenstände in bewohnten Häusern, im öffentlichen Verkehr oder öffentlichen Gebäuden, sind dem Hausherrn, Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern (Fund in Bahn, Bahnhöfen, Haltestellen oder Einkaufzentren etc.). Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt. Verlorene Gegenstände können direkt im online Fundbüro www.easyfind.ch gesucht oder registriert werden. Haben Sie keinen direkten Zugang zum Internet, können Sie uns während den Büroöffnungszeiten unter 031 724 51 11 anrufen oder direkt am Schalter nachfragen. | https://www.easyfind.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerwerk In Münsingen besteht keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z. B. anlässlich einer Geburtstagsfeier). In jedem Fall sind aber die Vorgaben betreffend Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an die Gemeindepolizei erwünscht. | Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ruhe an öffentlichen Feiertagen An Sonntagen, hohen Festtagen und übrigen öffentlichen Feiertagen sind Tätigkeiten untersagt, welche Lärm verursachen und dadurch Gottesdienste und die allgemeine Ruhe erheblich beeinträchtigen. | Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Überzeitbewilligung (Betriebsbewilligung) Das Gesuchsformular kann auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter heruntergeladen werden. Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindepolizei. Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden. Die Gemeindepolizei hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden. | Gesuchsformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Organisation Veranstaltung/Anlass Planen Sie ein Fest, eine sportliche Veranstaltung, ein Konzert oder einen sonstigen Event oder möchten Sie eine Sitzung in der Gemeinde Münsingen durchführen? Für kleinere wie auch grosse Anlässe finden Sie unter den obenstehenden Links und den PDF wichtige Informationen zur Planung und Durchführung Ihres Anlasses. Leitfaden «Durchführen einer Veranstaltung» | Reservation von Räumlichkeiten Gastgewerbliche Einzelbewilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstverschiebung Zivilschutz Wenn Sie Ihren Zivilschutzeinsatz aus beruflichen oder privaten Gründen verschieben müssen füllen Sie bitte dieses Formular aus. | ZSO – Dienstverschiebung | Dienstverschiebung Zivilschutz | |||||||||||||||||||||||||||||
Ein- und Umteilung der Schutzpflichtigen | Ein- und Umteilung der Schutzpflichtigen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA) Medienmitteilung Bundesamt für Bevölkerungsschutz Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat am Donnerstag, 03.03.2022 ein Faktenblatt erstellt welches laufend an die neusten Informationen und Lagen angepasst wird. Das Faktenblatt finden Sie hier.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an zivilschutz@muensingen.ch Wir empfehlen Ihnen die App «AlertSwiss» auf Ihrem Smartphone einzurichten. Über diese App werden Sie über Katastrophen und Notlagen informiert. Der Bund nutzt «AlertSwiss» ebenfalls zur Alarmierung der Bevölkerung. Die Vorgaben bezüglich der ZUPLA sind in den „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 festgelegt. Unter anderem ist in diesen Weisungen Folgendes festgehalten:
| http://www.zso-muensingen.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Jugendschutz Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen sind strikte einzuhalten. Zu beachten ist insbesondere der sogenannte „Sirupartikel“, wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge (Art. 28 GGG) angeboten werden müssen. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindeverwaltung, Neue Bahnhofstrasse 4, bezogen werden. Mustervorlage Jugendschutzkonzept | www.jugendschutzbern.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vermisste / Gefundene Tiere / Kantonale Meldestelle für Findeltiere Im Kanton Bern müssen alle Findeltiere der kantonalen Meldestelle gemeldet werden. Die Meldestelle wird vom Berner Tierschutz betrieben. Wird die Anzeigepflicht verletzt, macht man sich strafbar. Wenn Sie als Besitzerin/Besitzer ihr Haustier vermissen, können Sie sich an diese Stelle wenden.
Tier gefunden Die Meldungen können wie folgt aufgegeben werden: Telefon: 0800 1844 00 (gratis) meldestelle@bernertierschutz.ch
Tier vermisst Die Meldungen können nur telefonisch vorgenommen werden: Telefon: 0900 1844 00 (kostenpflichtig) Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr Gefundene Tiere werden auch im Internet unter www.stmz.ch publiziert.
| Online-Eingabeformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Herumstreunende Hunde Herrenlose Hunde auf dem Gemeindegebiet Münsingen sind der Gemeindepolizei oder der Kantonspolizei zu melden. Bis das Tier vermittelt werden kann, übernimmt der Kynologische Verein Münsingen die kurzfristige Pflege. | Berner Tierschutz – Kantonale Meldestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
RIZ Münsingen - Teamviewer | TeamViewer | ||||||||||||||||||||||||||||||
Taxi Für das Halten und Führen von Taxis ist gemäss Bestimmungen des Taxireglements der Gemeinde Münsingen eine Bewilligung erforderlich. Zuständig ist die Gemeindepolizei Münsingen. Die Kosten für Prüfungen, Halter- und Führerbewilligungen Taxi, sind in der Gebührenverordnung ersichtlich. | Gesuch Zulassung theoretische Eignungsprüfung in Bern Merkblatt Taxiführerbewilligung Münsingen Merkblatt Taxihalterbewilligung und Kontrolle Fahrzeuge Taxireglement 2015 | Taxiverordnung Kanton Bern | |||||||||||||||||||||||||||||
Vorgehen bei Insekten Die Feuerwehr ist grundsätzlich nicht zuständig für die Insektenbekämpfung. Falls es heikle Orte wie Schulen und Kindergärten betrifft oder es für die Bekämpfung eine Leiterstellung benötigt, bieten wir den professionellen Kammerjägern unsere Unterstützung an.
Vorgehen bei Wespen Wespen sind hellgelb/schwarz gestreift, ohne Haare und echte Räuber. Umsiedlung oder Entfernung von Wespennestern, werden von anerkannten Firmen fachmännisch ausgeführt. INSEKTA Schädlingstechnik GmbH Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Firma INSEKTA Einsätze zur Schädlingsbekämpfung nach ihren Ansätzen in Rechnung stellt. Es steht den Betroffenen frei, andere auf diesem Gebiet tätige Firmen zu berücksichtigen.
Vorgehen bei Hornissen, Hummel und weiteren Insekten Gehen Sie wie bei den Wespen vor. Rufen Sie eine Fachperson für die Umsiedlung/Entfernung.
Vorgehen bei Bienen Bienen sind rundlich, haarig und haben dunkelgelbe Streifen. Sie sind gutmütig (keine Jäger) und werden als Nutztiere eingesetzt. Falls sich ein Bienenschwarm niedergelassen hat, kontaktieren Sie direkt einen der folgenden Im-ker: Münsingen: Scheidegger Marco 079 546 25 36 Tägertschi: Scheidegger Marco 079 546 25 36 Trimstein: Scheidegger Marco 079 546 25 36
Die Feuerwehr Münsingen ist erreichbar unter der Telefonnummer 118.
| Merkblatt Vorgehen bei Insekten | https://www.insekta.ch | |||||||||||||||||||||||||||||
Fahrende Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise haben ein Recht zur Ausübung ihrer Lebensweise. Sie sind dafür auf langfristig gesicherte oder provisorische Halteplätze angewiesen. Wichtig sind zudem Haltemöglichkeiten für Spontanhalte. Diese erfolgen in Absprache mit den betreffenden Grundeigentümerschaften meist auf Wiesenflächen oder leerstehenden Plätzen von Privaten oder der öffentlichen Hand. Dieses Merkblatt soll zu einem einheitlichen Vorgehen bei Spontanhalten und unerwünschten Landnahmen von Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise im Kanton Bern verhelfen. Es dient als Richtlinie zur fachlichen Unterstützung für Erstinterventionen. Weiterführende Informationen sind den nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen zu entnehmen. | Merkblatt Spontanhalte Fahrende Mustermietvertrag Landwirte Fahrende | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungs- und Wahllokal Stimmabgabe Stimmabgabe an der Urne
Mitarbeit im Stimmausschuss Haben Sie Interesse am politischen Geschehen und Freude an der Arbeit im Team? Dann melden Sie sich als Stimmausschuss-Mitglied In dieser Funktion leisten Sie Dienst im Stimmlokal, bei der Verarbeitung der brieflichen Stimmabgaben und bei der Auszählung der Stimmen. An 3 bis 4 Abstimmungen pro Jahr dauert der Einsatz zwischen drei bis fünf Stunden. Jeder Einsatz wird mit CHF 90.00 entschädigt. Ein Mitmachen über mehrere Jahre ist erwünscht. Anfragen bitte an Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen oder praesidiales@muensingen.ch. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutz Die Aufsichtskommission der Gemeinde Münsingen ist Aufsichtsstelle für Datenschutz. Im Rahmen dieser Aufgabe informiert die Kommission über die Bekanntgabe von Personendaten und die Möglichkeit der Datensprerre:
Damit eine Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie Daten von Personen, insbesondere im Bereich Einwohnerdienste, erheben können. An diesen Personendaten sind auch andere Stellen und Private interessiert. Die Einwohnerdienste muss Personendaten einer Amtsstelle bekannt geben, wenn diese gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist (z.B. Polizei, Betreibungsamt, Zivilstandsamt, Untersuchungsrichteramt, etc.). Auch an private Personen können die freien Einwohnerdaten (siehe unten) einer Einzelperson bekannt gegeben werden, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein schützenswertes Interesse (berechtigter Grund, z. B. Versicherung sucht neue Adresse einer versicherten Person, Firma sucht neue Adresse einer Person für Rechnungsstellung nachweist. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei den genannten Datenbekanntgaben handelt es sich um Einzelauskünfte. Eine weitere Form der Datenbekanntgabe sind die sogenannten Listenauskünfte. Das heisst die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten einer bestimmten Personenkategorie (z.B. Adressen Senioren für Frauenverein oder Verein „gegenseitige Hilfe", Adressen Jugendliche für Jungschützenkurs oder andere Vereine). Diese Listenauskünfte müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. Für kommerzielle Zwecke (Werbung) werden keine Daten bekannt gegeben. Folgende Daten können Privaten auf schriftliches Gesuch hin und mit Beilage eines Interessennachweises bekannt gegeben werden:
Alle übrigen Einwohnerdaten (z.B. vollständiges Geburtsdatum, Arbeitgeber, Zivilstandsdaten, Konfession, Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung) werden auch auf schriftliches Gesuch hin an Privatpersonen nicht erteilt. | Datenbekanntgabe Einwohnerregister - Gesuch Datenschutzreglement 2014 (Stand 2018) Register der Datensammlungen Münsingen 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Defibrillatoren / Öffentliche Standorte / First-Responder In Zusammenarbeit mit dem Verein 65+ wurde die Münsinger App mit der Funktion «Defibrillatoren» erweitert. Beim Aktivieren navigiert Sie Ihr Handy direkt zum nächstgelegenen Defibrillator in Münsingen. Die Münsinger App ist kostenlos im App-Store und auf Google Play zu beziehen. | https://www.defikarte.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerung Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit. | Informationen des Kantons zu den Einbürgerungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerungskurse Die Abteilung Präsidiales und Sicherheit gibt Ihnen gerne Auskunft über Einbürgerungskurse. | Einbürgerungskurse Volkshochschule Aare-/Kiesental | ||||||||||||||||||||||||||||||
Münsinger Info - Artikel anmelden Alle Beiträge sind vor dem Redaktionsschluss bei der Redaktion anzumelden (siehe Anmeldeschluss). Die Redaktion entscheiden über den Druck und Umfang des Artikels. Bei Artikeln, die nach oder gar nicht angemeldet werden behält sich die Redaktion vor, diese nicht abzudrucken oder zu kürzen.
| Merkblatt Münsinger Info - Artikel verfassen Merkblatt Publireportage Münsinger Info Münsinger Info neue Gestaltung – Beispielartikel | Allgemeine Informationen zum Münsinger Info | |||||||||||||||||||||||||||||
Münsinger Info - Publireportage Die Gemeinde Münsingen bietet Klein- und Mittelbetriebe, Ladengeschäfte usw. aus Münsingen die Möglichkeit, sich im Münsinger Info auf einer Seite in Form einer Reportage vorzustellen. Die Reportage zeigt auf, welche Ziele, Produkte, Aufgaben, Dienstleistungen, Qualitäten usw. eine Firma hat. Sie gibt objektive Informationen über eine Firma und über die Produkte wieder. Eine Publireportage gibt die Möglichkeit, in erweiterter Form auf sich aufmerksam zu machen unterscheidet sich aber von normalen Inseraten durch den Inhalt, das heisst, es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die eine direkte Werbung gegenüber potentiellen Kunden beinhalten. Anfragen an: | Merkblatt Publireportage Münsinger Info Münsinger Info neue Gestaltung – Beispielartikel | Allgemeine Informationen zum Münsinger Info | |||||||||||||||||||||||||||||
Neuzuzügerinformationen Neuzuzügeranlass Die Gemeinde organisiert jährlich im April (gleichzeitig wie der Pflanzenmärit) für die neuen Bürgerinnen und Bürger einen Anlass. An diesem Samstag im April bietet sich die Möglichkeit die neue Wohngemeinde näher kennenzulernen. Die neuen Einwohner/innen werden jeweils im März direkt per Brief angeschrieben und eingeladen. | Informationsbroschüre Gemeinde Münsingen Leitbild Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Notfalltreffpunkt Für den Fall, dass die Gemeinde Münsingen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhält die Bevölkerung am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort oder kann Notrufe an Blaulichtorganisationen absetzen lassen. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe. Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet usw.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Notfalltreffpunkten (NTP) geplant, welcher im Ereignisfall in Betrieb genommen wird. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise:
Wo finde ich den Notfalltreffpunkt? Sind Sie sicher? Bei Gefahr richtig reagieren. (Youtube-Video) | Notfalltreffpunkt - Informationsflyer | www.notfalltreffpunkt.ch www.alert.swiss | |||||||||||||||||||||||||||||
Erben – Schulden / Ausschlagung Ist ein Nachlass überschuldet, haben die Erben zu prüfen, ob sie den Nachlass ausschlagen wollen, damit sie für die Schulden des Erblassers, der Erblasserin nicht aufkommen müssen. Eine Erbschaft kann innert drei Monaten seit Kenntnisnahme des Todesfalls beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ausgeschlagen werden (Formular). Zwingend muss dabei berücksichtigt werden, dass die Erben sich vorgängig nicht in die Erbschaft einmischen, d.h. z.B. dass keine Rechnungen mehr bezahlt werden (Vermeidung von Gläubigerbevorzugung) oder auch keine Vermögenswerte an sich genommen werden dürfen usw. | Weitere Informationen zum Erbrecht im Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Erbenschein / Nichteröffnungsbescheinigung Erbrechtliche Bescheinigung Der Erbschaftsdienst oder ein Notar stellt Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Die Präsidialabteilung ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.
Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.
Nichteröffnungsbescheinigung Nichteröffnungsbescheinigungen stellt der Erbschaftsdienst der Gemeinde aus. Es wird bescheinigt, dass kein Testament eröffnet wurde. Die gesetzlichen Erben sind nicht ersichtlich.
Das Willensvollstreckerzeugnis wird dem Willensvollstrecker oder der Willensvollstreckerin auf ausdrückliche Bestellung hin ausgestellt, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist. | Weitere Informationen zum Erbrecht im Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Erbschaftssicherungsmassnahmen Der Erbschaftsdienst ist zuständig für die Anordnung von Erbschaftssicherungsmassnahmen wie
| Weitere Informationen zum Erbrecht im Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Siegelung Siegelung Die Siegelungsbeauftragten stellen gemäss kantonaler Inventarverordnung innert sieben Tagen das Siegelungsprotokoll dem zuständigen Regierungsstatthalter zuhanden der Steuerverwaltung zu. Sie kontaktieren die Angehörigen, die Erben, den Beistand / die Beiständin oder eine dem / der Verstorbenen nahestehende Person und erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll. Die Siegelungsbeauftragten befassen sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonten, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellen die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter. | Weitere Informationen zum Erbrecht im Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall – Was ist zu tun? Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Diese Merkblätter hilft Ihnen dabei. | Todesfall - Anordnungen für den Todesfall Todesfall – was ist zu tun? | ||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein / Todesurkunde Todesurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Todesschein online bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Würdige Bestattung (Gesuch einer Kostenübernahme) | Todesfall - Gesuch für Kostenübernahme einer würdigen Bestattung durch den Gemeindeverband Todesfall - Würdige Bestattung - Merkblatt Kostenübernahme | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Diese Online-Abmeldung ist nur für Wochenaufenthaltern bestimmt. | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=345 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung/Wegzug ausländische Staatsangehörige Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliches Vorsprechen am Schalter erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige Wer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Link eUmzugCH machen. Adressänderungen von Ausländischen Staatsangehörigen müssen wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern melden. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder werden in Rechnung gestellt, wenn keine Vorsprache nötig ist. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Adressauskunft Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Drittpersonen aus dem Einwohnerregister erteilt. Bitte schreiben Sie uns einen Brief, eine E-Mail an einwohnerdienste(at)muensingen.ch oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Jedem Auskunftsbegehren ist ein Interessennachweis beizulegen. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Münsingen kostenpflichtig. Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist. Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Drittpersonen nur folgende Personendaten bekanntgeben:
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person. | Gebührenverordnung 2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in der Gemeinde Münsingen auf, müssen Sie sich innert 14 Tagen als Wochenaufenthalter anmelden. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in Ihrer Wohnsitzgemeinde. Bitte melden Sie den Wochenaufenthalt zuerst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Anschliessend hat die Anmeldung über das Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen. | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=344 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandaufenthalte Möchten Sie die Schweiz für einen Auslandaufenthalt verlassen oder möchten Sie gar auswandern? Worauf müssen Sie achten, was müssen Sie vor der Abreise unternehmen, an wen können Sie sich vor Ort bei administrativen Fragen wenden? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Einwohnerdienste. | Weitere Informationen zu Auslandaufenthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||
Datensperre im Einwohnerregister Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Münsingen für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden Sie uns dieses mit den verlangten Unterlagen zu. Die Sperre wird Ihnen schriftlich bestätigt. | Datenschutz - Gesuch Datensperre Register der Datensammlungen Münsingen 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einreise und Aufenthalt ausländischer Staatsangehörigen Bezüglich der Einreise und der unterschiedlichen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige geben Ihnen die Einwohnerdienste gerne Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. | Informationen Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hauptwohnsitzbestätigung Zweck Bezug Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto. | Onlineformular Hauptwohnsitzbestätigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lebensbescheinigung Lebensbescheinigungen werden nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenpflichtig (CHF 20.00). Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen. | Gebührenreglement 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung betreffend Aufenthaltsort Minderjähriger bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern. | Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger | ||||||||||||||||||||||||||||||
Spartageskarte Gemeinde | Reservation von Spartageskarte GEmeinde | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie den Wochenaufenthalt bei uns melden. Anschliessend ist die Anmeldung als Wochenaufenthalter vorzunehmen. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können den Wochenaufenthalt sowie die Verlängerung des Wochenaufenthaltes online melden. Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. | Meldung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde (nicht Münsingen) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt – Abmeldung | Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt – Anmeldung | Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbestätigung / Wohnsitzbestätigung SBB Die Wohnsitzbestätigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular Wohnsitzbestätigung bestellen. Der Bezug am Schalter kostet CHF 20.00
Wohnsitzbestätigung SBB Die Wohnsitzbestätigung für die Berechtigung zum Kauf von GA-Plus Familia und GA-Plus Duo Partner der SBB können Sie nicht mit diesem Online-Formular bestellen. Drucken Sie bitte die Wohnsitzbestätigung auf der Webseite der SBB aus und melden sich mit ausgefüllten Formular am Schalter der Einwohnerdienste. Die Wohnsitzbestätigung der SBB kostet CHF 20.00. | Gebührenreglement 2015 | Onlineformular Wohnsitzbestätigung Onlineformular Wohnsitzbestätigung SBB |
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Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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