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Münsingen mit Alpenpanorama
Münsingen mit Alpenpanorama

Ortsplanung

Zu den Ortsplanungsinstrumenten gehören die grundeigentümerverbindlichen Zonenpläne und das Gemeindebaureglement sowie die behördenverbindlichen Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie, welche die Aufgaben der Gemeinde in diesen Bereichen verbindlich umschreiben.

Grafik Leitbild der Gemeinde mit allen Elementen zur Ortsplanung
Grafik Leitbild der Gemeinde mit allen Elementen zur Ortsplanung

Ortsplanungsrevision (Münsingen 2030)

Zwischen 2018 und 2023 wurde die Ortsplanung der Gemeinde Münsingen revidiert. Die Ortsplanungsrevision wurde am 31. Oktober 2023 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt und ist am 14. Juni 2024 in Teilrechtskraft erwachsen (ausgenommen Überbauungsordnung «Südstrasse»). Die Ortsplanung unterliegt der Planbeständigkeit – das heisst, in den nächsten Jahren werden keine Einzonungsbegehren behandelt.

Entwicklungsgebiete

Entwicklungsgebiete oder auch Zonen mit Planungspflicht (ZPP) sind wichtige Standorte für die Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach Innen gemäss Raumplanungsgesetz sowie für die qualitative Aufwertung der Gemeinde. Bevor in diesen Gebieten neu gebaut werden kann, muss ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt werden.

In der Gemeinde Münsingen finden derzeit in den folgenden Gebieten Entwicklungen statt:

ZPP B Bahnhof West

Das Gebiet Bahnhof West ist das wichtigste Entwicklungsgebiet der Gemeinde. Das Gebiet Bahnhof West befindet sich im Wandel. Senevita, Bahnhofvorplatz, Veloeinstellhalle – diese Bauvorhaben konnten bereits realisiert werden. Weitere grosse Veränderungen stehen bevor. Der Richtplan Bahnhof West (genehmigt am 02.05.2018) bildet die Grundlage für sämtliche Planungen und hat eine nachhaltige, hochwertige Zentrumsentwicklung zum Ziel. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung mit Wohnen, Dienstleistungen und verträglichem Gewerbe. Es soll ein städtebauliches Gesamtkonzept entworfen werden, welches eine gesamtheitliche Planung umfasst, gleichwohl aber etappiert umgesetzt wird.

ZPP J1 Hinterdorf

Das im Dorfzentrum von Münsingen an der Bernstrasse gelegene Areal «Hinterdorf» ist ein wichtiges Entwicklungsgebiet der Gemeinde Münsingen. Die zentrale Lage, die gute Erschliessung und die bisher wenig dichte Bebauung eröffnen Potenzial für eine Entwicklung mit qualitativ hohen Ansprüchen.
Das Areal mit neun Parzellen und acht Grundeigentümerschaften ist seit der Ortsplanungsrevision 2010 der Zone mit Planungspflicht «ZPP J Hinterdorf» zugeteilt. Die Abschnitte J1 und J2 werden unabhängig voneinander entwickelt.

Qualitätssicherndes Verfahren
Unter Wahrung der verschiedenen Grundeigentümerinteressen sowie unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Einbindung der Inventarobjekte wurde das Potenzial des Areals, Abschnitt J1, im Rahmen eines Workshopverfahrens 2020 ausgelotet. Das Ergebnis des Workshopverfahrens ist ein Richtprojekt, welches vom Gemeinderat als Grundlage für die weitere Planung und die Erarbeitung einer Überbauungsordnung beschlossen wurde.

Die Überbauungsordnung wurde im Jahr 2024 erarbeitet. Im Mai 2025 wurden die Unterlagen aus der Vorprüfung vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) zurückerhalten und anschliessend entsprechend angepasst. Derzeit liegen die Unterlagen zur öffentlichen Auflage vom 07. November bis und mit 08. Dezember in der Bauabteilung Münsingen auf. Die Unterlagen sind ausserdem nachfolgend online einsehbar.

ZPP AB Erlenauweg

Das Areal «Erlenauweg» liegt an zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Münsingen und des grössten Entwicklungsgebiets «Bahnhof West» der Gemeinde. Mit dem Bau der durchgehenden Industriestrasse werden sich die Erschliessung des Areals und dessen Zentralität in den kommenden Jahren zusätzlich verbessern. Aufgrund der zentralen Lage, der guten Erschliessung und der Umnutzungsabsichten der Grundeigentümerschaft eröffnen sich auf dem Areal Potenziale für eine qualitätsvolle und zeitgemässe Siedlungsentwicklung nach innen sowie ortsbauliche und aussenräumliche Aufwertung.

Qualitätssicherndes Verfahren
Die Gemeinde und die Projektträgerschaft führten ein Workshopverfahren mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteam über das gesamte Planungsgebiet durch. Das Workshopverfahren wurde in Anlehnung an die Empfehlungen der Ordnung SIA 143 sowie als quali-tätssicherndes Verfahren nach anerkannten Regeln durchgeführt. Dieses diente als Grundlage für die Erarbeitung des Richtprojekts. Derzeit wird die Überbauungsordnung erarbeitet.

ZPP AH Rossboden

Das neben dem Schlossgut gelegene Gebiet «Rossboden» umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 3735 an dem Gerbengraben in Münsingen und wird für den Gartenbaubetrieb (Öko Gärtnerei Maurer) genutzt. Aufgrund der sensiblen Lage und der Umstrukturierungsabsichten der Grundeigentümerschaft eröffnen sich auf dem Areal Potenziale für eine qualitätsvolle Entwicklung. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030» wurden mit der neu geschaffenen Zone mit Planungspflicht (ZPP) AH «Rossboden» die dafür notwendigen planungsrechtlichen Bestimmungen geschaffen. Diese sehen vor, dass die für die Arealentwicklung notwendige Überbauungsordnung (UeO) auf der Grundlage des Ergebnisses eines einfachen qualitätssichernden Verfahrens unter Einbezug der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) zu erarbeiten ist.

Derzeit läuft ein Workshopverfahren zur Erarbeitung eines Richtprojekts.

ZPP P2 Kreuzweg/Belpbergstrasse

Die ZPP P liegt direkt am Bahnhof Münsingen im gemischt genutzten Bahnhofquartier und umfasst sechs Parzellen sowie einen Teil des Kreuzwegs. Der ZPP-Abschnitt P1 ist bereits überbaut (Teil-UeO ZPP P1 «Kreuzweg Belpbergstrasse», 2006). Im Abschnitt P2 (Parzellen Nrn. 778 und 2385) bestehen die Alte Moschti, welche abgebrochen werden soll sowie der Chutzenplatz (Eigentum der Gemeinde Münsingen). Die Gemeinde hat die Parzelle Nr. 778 von der LIGMO AG erworben. Im Abschnitt P3 (Parzellen Nrn. 960 und 1324) besteht die erhaltenswerte Villa Schärer mit Werkstatt und Garten (Eigentum der USM U. Schärer Söhne AG).

Wettbewerbsverfahren gemäss SIA 142
Der Projektwettbewerb hatte zum Ziel, ein funktional, städtebaulich und architektonisch überzeugendes Projekt hervor zu bringen, welches die hoch gesteckten Anforderungen bezüglich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit optimal erfüllt. Das neue Gemeindehaus Münsingen soll insbesondere bezüglich Energie und Nachhaltigkeit Massstäbe setzen.

Derzeit wird, basierend auf dem überarbeiteten Siegerprojekt, eine projektspezifische Teil-UeO erarbeitet.

Alles weitere dazu finden Sie im Projekt «Üses Gemeindshuus»

ZöN Nr. 13 Schlossmatt

Mit der Bildungsstrategie 2030 – «Schule der Zukunft» wurde 2022 in der Gemeinde Münsingen die Grundlage für eine langfristige Schulraumplanung geschaffen. Die langfristige Schulraumplanung bezweckt die Sicherstellung des zeitgemässen Unterrichtes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Sie umfasst auch den Erhalt und die Entwicklung der Schulgebäude.

Die Schulraumplanung bestätigte den Schulstandort Schlossmatt. Die Strategie des Gemeinderates sieht vor, den Nord-Süd Trakt (Sägegasse 12) durch einen Neubau am gleichen Standort zu ersetzen.

Schulräume weisen grundsätzlich eine höhere Raumhöhe auf als beispielsweise bei einer Wohnnutzung. Unter anderem im Rahmen der ersten Abklärungen zum Ersatzneubau Sägegasse 12 hat sich gezeigt, dass die erhöhte Raumhöhe für Schulräume bei der letzten Ortsplanungsrevision nicht bekannt war. Mit der Anpassung des Baureglements soll dies nun korrigiert werden.

Durch den aktuell bestehenden Verweis in der ZöN Nr. 13 auf die W4 ist bereits heute ein 4-geschossiger Bau zulässig. Die Änderung des Baureglements dient einzig dazu, den mit der Schulraumplanung festgestellten Widerspruch zwischen Fassadenhöhe und der 4-Geschossigkeit aufzuheben und den erhöhten Schulräumen Rechnung zu tragen.
Insgesamt schafft die geringe Änderung des Baureglements Rahmenbedingungen für einen Ersatzneubau, die einerseits den Bestand berücksichtigen und andererseits neue Möglichkeiten für einen vielseitigen, anpassungsfähigen und lernfördernden Schulraum bieten.

Neuigkeiten Raumplanung

Kontakt

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Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an die Abteilung Bau.

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