Häufige Fragen

Wie viel Bevölkerungswachstum gibt es durch die Ortsplanungsrevision?

Das Hauptwachstumspotential stammt aus früheren Ortsplanungsrevisionen. Das durch die aktuelle Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 prognostizierte Potential ist moderat. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum von 5.3 % beinhaltet das Gesamtwachstumspotential für Münsingen bis ca. 2030.

Das prognostizierte Bevölkerungswachstum von 5.3 % beinhaltet das noch übrig gebliebene Potential aus allen früheren Ortsplanungsrevisionen und der aktuellen Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 bis ca. ins Jahr 2030.

Aus dem Bericht „Siedlungsentwicklung nach innen“ geht hervor, wo die Potentiale aus den früheren Ortsplanungsrevisionen liegen. Es gibt schon lange eingezonte Flächen (Bauzonen), die nicht bestimmungsgemäss genutzt werden oder unternutzt sind wie z. B. die Underrüti, Flächen im Gebiet Höchiacher, Bahnhof West etc. Diese machen den grösseren Teil des Wachstumspotentials aus.

Durch die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 entsteht lediglich durch Siedlungsentwicklung nach innen ein Potential für Bevölkerungswachstum. Für eine Ortsplanungsrevision von einer Gemeinde wie Münsingen ist dieses sehr bescheiden / moderat und liegt deutlich unter den übergeordneten Zielsetzungen (kantonaler Richtplan mit dem Wachstumsziel von 10 %).

Die Zahl 5.3 % beinhaltet auch die Wachstumspotentiale durch die vom Parlament abgelehnten ZPPs AF „Im Stock“ (Einzonung), AJ „Thalmatt“ (Umzonung) und AL „Schulhausgasse“ (Um- und Aufzonung). Diese werden nun aber nicht realisiert.

Wo befindet sich das Wachstumspotential?

Das Wachstumspotential durch die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 befindet sich insbesondere in den Zonen mit Planungspflicht die Wohnen beinhalten und eine höhere Nutzung als früher zulassen.

Dies sind:
(Die Erklärungen in Klammer sind lediglich vereinfacht wiedergegeben, für alle Aspekte bitte die jeweiligen ZPP-Vorschriften konsultieren).

1. ZPP J „Hinterdorf“ (Aufzonung: von max. 3 Vollgeschossen plus Attika auf max. 4 Vollgeschosse plus Attika, wobei die geschützten Häuser bestehen bleiben)

2. ZPP AA „Mäder“ (Umzonung: heterogen, bereits heute hohe Nutzung – insgesamt kaum mehr Nutzung als heute möglich)

3. ZPP AB „Erlenauweg“ (Um- und Aufzonung: von Arbeitsnutzung mit max. Gebäudehöhe 12.00 m auf Mischnutzung mit max. 4 Vollgeschossen plus Attika, entlang Belpbergstrasse max. 5 Vollgeschosse plus Attika, zusätzliches Vollgeschoss ohne Attika entlang Erlenauweg bei Kostenmiete)

4. ZPP AC „Underrüti“ (Aufzonung: von max. 2 Vollgeschossen plus Attika auf max. 4 Vollgeschosse ohne Attika mit einer Fassadenhöhe von maximal 12.80 m)

5. ZPP AD „Schönbrunne“ (Umzonung: leicht dichter, z. B. Reihenhäuser statt freistehende Einfamilienhäuser möglich, max. 2 Vollgeschosse plus Attika)

6. ZPP AG „Bühlerplatz“ (Aufzonung: von Bestand erhalten auf max. 4 Vollgeschosse plus Attika)

7. ZPP AK „Dorf“ (Aufzonung: von max. 2 Vollgeschossen plus Attika auf max. 4 Vollgeschosse plus Attika)

Könnten wir nicht einfach alles sein lassen wie es ist?

Münsingen wird sich verändern. Mit der Ortsplanungsrevision steuern wir wie und wo.

Die Schweizer Bevölkerung wird auch in Zukunft weiterwachsen. Die zusätzliche Wohnfläche ergibt sich aufgrund von kleineren Familien, vermehrten Single-Haushalten bei jungen und vor allem auch bei älteren Personen. Münsingen kann sich, als gut erschlossene Zentrumsgemeinde der Antwort auf dieses Wachstum nicht verschliessen. Die Gemeinde kann und soll aber selbstständig steuern, wie und wo sie sich entwickelt. Das Kulturland soll geschont und die landschaftlichen Qualitäten und Freiräume sollen erhalten bleiben. Die vorhandenen Siedlungsflächen sollen besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden. Dies bedeutet unter anderem auch, dass mehr in die Höhe gebaut werden muss, damit wertvolle Aussenräume, Freiräume und Grünflächen erhalten und neu geschaffen werden können. Die Nachfrage nach Wohnraum in Münsingen ist weiterhin gross. Dieser soll mit Überbauungen mit hohem Qualitätsanspruch realisiert werden. Die verschiedenen Bedürfnisse der Bevölkerung werden dabei immer wieder neu abgefragt und abgedeckt.

Verträgt die Verkehrsinfrastruktur von Münsingen die durch die Ortsplanungsrevision ausgelöste Entwicklung?

Die Ortsplanungsrevision sieht ein ganzes Massnahmenpacket vor. Die Entwicklung ist moderat und mit der Verkehrsinfrastruktur abgestimmt und verträglich.

Der durch die Einwohner- und Arbeitsplatzentwicklung verbundenen Zunahme der Mobilitätsbedürfnisse begegnet die Gemeinde mit den geplanten Projekten zum Angebotsausbau des öffentlichen Verkehrs, der Förderung des Velo- und Fussverkehrs, der Sanierung der Ortsdurchfahrt, der Entlastungsstrasse Nord und der durchgehenden Industriestrasse. Die 4V-Strategie des Richtplans Mobilität (vermeiden – verlagern – verträglich gestalten – vernetzen) wird insbesondere mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt, der Entlastungsstrasse Nord und der durchgehenden Industriestrasse (Dreierpaket) umgesetzt und es wird eine wesentliche Entlastung im Zentrum erreicht. Ein vorausschauendes Mobilitätsmanagement bildet die Basis der Verkehrsstrategie Münsingen 2030, um die Mobilität der Gemeinde anhand von konkreten Massnahmen zu steuern, zu lenken und zu optimieren. Mit all diesen Massnahmen kann das zukünftige Verkehrsaufkommen 2030 nachhaltig bewältigt werden. Das bestehende Verkehrsnetz (MiV und öV) kann – unter Berücksichtigung der geplanten Massnahmen und Ausbauten – das Verkehrswachstum im nächsten Planungshorizont (laufende OPR) tragen. Entscheidend ist auch, ob uns allen gelingt, unsere Mobilitätsbedürfnisse nachhaltig und verträglich abzuwickeln.

Kommen Folgekosten auf uns zu?

Infrastruktur und Erschliessungskosten entstehen keine zu Lasten der Gemeinde / dem Steuerhaushalt.

Erschliessungskosten für Wasser, Abwasser, Elektrizität und Fernwärme werden über Anschlussgebühren gedeckt. Diese sind durch die auslösenden Grundeigentümer zu bezahlen. Strassen werden über Grundeigentümerbeiträge finanziert. Auch diese sind durch die auslösenden Grundeigentümer zu bezahlen.

Was unternimmt die Gemeinde zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet?

Die Gemeinde setzt auf kommunale Projekte, präzisierte Vorschriften im Baureglement und auf Beratung zur Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Zudem setzt sie sich in Entwicklungsgebieten für die Biodiversität und attraktive Grünräume ein.

Die Gemeinden werden herausgefordert, auf möglichst gleichbleibender Fläche Platz für mehr Wohnraum und dazugehörender Infrastruktur zu schaffen. Dabei gilt es, die nötigen Freiräume und Grünflächen für die Erholung der Menschen, aber auch für die Förderung der ökologischen Vielfalt mit einzuplanen. Bedingt durch die intensiv betriebene Landwirtschaft sind unversiegelte Flächen im Siedlungsgebiet mittlerweile deutlich artenreicher als das Agrarland. Eine hohe Durchgrünung innerhalb des Siedlungsgebiets beeinflusst ausserdem das Mikroklima positiv und wirkt temperaturausgleichend (Vermeidung von Hitzeinseln). Der Gemeinderat nimmt die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum, wie auch die Problematik der Hitzebelastung ernst. Im Rahmen der aktuellen Ortsplanungsrevision wird auf die Themen einerseits mit entsprechenden Massnahmen im Richtplan Landschaft und andererseits mit präzisierten Baureglementsbestimmungen reagiert (beispielsweise Förderung einheimischer Arten, Minimierung der Bodenversiegelung, spezifische Bestimmungen in einzelnen Zonen mit Planungspflicht). Die Gemeinde nimmt auch bei grösseren Arealentwicklungen in qualitätssichernden Verfahren, bei der Erstellung von Überbauungsordnungen sowie im Rahmen von Baubewilligungsverfahren auf die Aussenraumgestaltung Einfluss. Die Gemeinde setzt dabei auch auf die Sensibilisierung der Bauherrschaften und auf die freiwillige Realisierung von ökologischen Massnahmen. Bei bestehenden Bauten ist das Engagement jeder und jedes Einzelnen wichtig, um einen Beitrag zum Erhalt und Förderung der Biodiversität zu leisten. So ist es auch jedem Liegenschaftseigentümer freigestellt, ob er seine Fassaden begrünen lassen will. Die Gemeinde Münsingen engagiert sich seit Jahren für attraktive Naturräume und kann mit den ausgedolten Bächen (Grabebach, Utteloobach, Schwandbach usw.) und den Naturschutzgebieten (Stude/Ritzele, Aarelandschaft, Chesselau usw.) auf kleinem Raum sehr viel Biodiversität anbieten. Dies trägt zur bestehenden Attraktivität von Münsingen bei und ist weiterhin der Massstab.

Missachtet die Gemeinde den Volksentscheid von 2018 „Keine W4 im gesamten Gemeindegebiet“?

Bei der Volksabstimmung über die Aufzonung am Jungfrauweg ging es darum, eine einzige Parzelle am Jungfrauweg von der 3-geschossigen neu einer 4-geschossigen Bauzone zuzuteilen. Die 4-geschossige Bebauung wäre nur auf dieser klar ausgeschiedenen Parzelle möglich gewesen.

Jedes bebaubare Grundstück ist einer Bauzone zugeordnet. Das Baureglement definiert, wie und wie hoch in der jeweiligen Bauzone gebaut werden darf. Für jede Bauzone einzeln ist damit die maximal mögliche Anzahl Stockwerke definiert. Vier Vollgeschosse mit Attika sind somit nur auf denjenigen Parzellen zulässig, welche auf dem Zonenplan 1 (Siedlung und Landschaft) der 4-geschossigen Zone zugeteilt sind.

Bei der Volksabstimmung über die Aufzonung am Jungfrauweg ging es darum, eine einzige Parzelle am Jungfrauweg von der 3-geschossigen neu einer 4-geschossigen Bauzone zuzuteilen. Die 4-geschossige Bebauung wäre somit nur auf dieser klar ausgeschiedenen Parzelle möglich gewesen. Möchte man künftig eine bestehende Wohnzone W3 in eine Wohnzone W4 aufzonen, bedeutet dies eine Zonenplanänderung und damit eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung. Eine solche Änderung wäre in jedem Fall durch das Parlament zu genehmigen und unterliegt dem fakultativen Referendum durch die Bevölkerung.

Fazit:

• Eine Erhöhung der Anzahl Vollgeschosse ist nicht möglich, ohne dass die Bevölkerung vorgängig im Rahmen einer Mitwirkung und der öffentlichen Auflage miteinbezogen wird und das Parlament bzw. die Stimmbürger der Erhöhung zustimmen.

• 4-geschossiges Bauen in der Wohnzone wird im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision nur im Gebiet Löwenmattweg eingeführt, wo bereits viele bestehende Gebäude 4-geschossig sind.

Verträgt es im Gebiet Underrüti 4 Vollgeschosse oder ist die geplante Überbauung überdimensioniert?

Damit eine attraktive kostengünstige Wohnüberbauung mit einer grossen ökologisch wertvollen Aussenraumgestaltung entstehen kann, ist eine effiziente Bauweise mit einer erhöhten Stockwerkanzahl erforderlich. 4 Vollgeschosse sind im Unterdorf auch vertreten und quartierverträglich. 4 Vollgeschosse ohne Attika erscheinen gleich hoch wie 3 Vollgeschosse mit Attika.

In der neuen Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“ sind Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen, aber ohne Attika, geplant. Die zulässige Gebäudehöhe der Gebäude mit Flachdach darf maximal 12.80 m betragen. Aktuell befindet sich die Parzelle Underrüti und das Gebiet ringsherum in der Wohnzone W2, in welcher eine Firsthöhe von bis zu 13 m zugelassen ist. Zweigeschossige Gebäude mit Schrägdach (und Dachgeschossen) könnten somit sogar leicht höher sein als die neu geplanten Gebäude mit Flachdach ohne Attika. Der Gemeinderat hat im Herbst 2013 vom Parlament den Auftrag erhalten, in der Underrüti eine Planung mit mindestens einer Wohnzone W3 (3 Vollgeschosse plus Attika) auszuarbeiten. In der ZPP „Underrüti“ ist die Schaffung eines durchmischten Wohnungsangebotes mit ausschliesslich preisgünstigem Wohnraum vorgesehen. Damit eine attraktive kostengünstige Wohnüberbauung mit einer grossen ökologisch wertvollen Aussenraumgestaltung entstehen kann, ist eine effiziente Bauweise mit einer erhöhten Stockwerkanzahl erforderlich (W3 plus Attika ist gleich hoch wie 4 Vollgeschosse). Es besteht ein Bedürfnis für solche Wohnangebote, welche auch die Gemeinschaft und das Zusammensein fördern. Die Flächen der Wohnungen werden etwas verkleinert, dafür entstehen Räume, welche gemeinsam genutzt werden können. Die Siedlung soll ausserdem motorfahrzeugarm sein. Personen, die bewusst auf ein Auto verzichten, haben höheren Bedarf an Veloabstellplätzen und an die öV-Erschliessung. Beides wird berücksichtigt. Die Pflanzgärten, welche sich aktuell auf dem Gebiet befinden, stellen einen wichtigen Rückzugsort dar und leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Interaktion und zur biologischen Vielfalt. Dies ist der Gemeinde bewusst. Deshalb hat die Gemeinde bereits vor Jahren die Voraussetzung geschaffen, die Familiengärten in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen in der Erlenau zu verschieben. Das Angebot an Familiengärten geht nicht verloren.

Entsteht durch die Underrüti mehr (Such-)Verkehr und wird das Quartier zuparkiert?

Mit der Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“ wird die Siedlung motorfahrzeugarm (0.25 Parkplätze pro Wohnung) und spricht Personen an, die bewusst auf ein Auto verzichten. Dass nicht später doch mehr Autos da sind als Parkplätze, kann sichergestellt werden.

Bleibt die Wohnzone W2 bestehen, muss die Parkplatzanzahl nach Bandbreite der Bauverordnung des Kantons Bern realisiert werden (zwischen 2 bis 8 Mal so viele Parkplätze pro Wohnung gegenüber der ZPP).

Verfügt Münsingen für den betrachteten Planungszeitraum über genug Flächen für Schulnutzungen?

In den Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) für Schulanlagen Nr. 5, 13, 27 und 33 bestehen Entwicklungspotenziale. Insbesondere in der Zone für öffentliche Nutzung Nr. 13 „Schlossmatt“ könnten Gebäude von bisher drei auf vier Vollgeschosse aufgestockt werden. Der absehbare Bedarf an Schulraum kann somit gedeckt werden. Es bestehen zudem Reserveflächen im Areal Rebacker und im Areal Schlossmatt.

Warum sieht die Ortsplanungsrevision keine flächendeckende Erhöhung der Geschosszahlen vor?

Eine flächendeckende Erhöhung der Geschosszahl wäre eine vordergründig elegante Art alle Grundstücke gleich zu behandeln, die aber nicht funktioniert. Die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 hat eine qualitätsbezogene Entwicklung nach innen zum Ziel. Quartiere und Siedlungen weisen unterschiedliche Eigenheiten auf, die es zu wahren und zu berücksichtigen gilt. Unter anderem aus diesem Grund ist Ortsplanung vielfältig, anspruchsvoll und benötigt ein sorgfältiges Abwägen der verschiedenen Ziele, Massnahmen und Möglichkeiten. Die weiteren Entwicklungen in Münsingen erfolgen ganz bewusst an ausgewählten Standorten und insbesondere im Zentrum und nicht flächendeckend oder in den Ortsteilen Trimstein und Tägertschi.

Wie können Interessierte sich einbringen?

Dem Gemeinderat ist Partizipation wichtig, dies hat er im Grundlagenbericht mit dem Grundsatz Nr. 10 «Dialog und gemeinsame Lösungssuche» auch für dieses Projekt fest verankert und beherzigt. Die Herausforderung für alle Beteiligten besteht darin, Partizipationsprozesse zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Form zu initiieren bzw. wahrzunehmen. Das politische System in Münsingen lässt viele Möglichkeiten zu, sich einzubringen. Neben den üblichen Instrumenten im Planungsverfahren (Mitwirkung und Auflage) kann das auch eine E-Mail an die Verwaltung oder ein Gespräch mit Behördenvertretern sein. Auch das Parlament kennt verschiedene Instrumente um Prozesse anzustossen. Zum Auftakt der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 wurden zwei Bevölkerungsworkshops und ein Schülerworkshop durchgeführt an denen die vergangene sowie die künftige Entwicklung diskutiert wurden. Im Laufe des Projektes haben unzählige Gespräche, Sitzungen, Verhandlungen und Informationsveranstaltungen stattgefunden. Auch wurden viele Mails, Briefe, Postulate, Motionen und Interpellationen beantwortet.

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