Hilfe und Auskünfte

Baubewilligung

Solaranlagen, die auf die Dachfläche abgestimmt sind und sich ausserhalb einer Schutzzone befinden, brauchen keine Baubewilligung und müssen den Behörden vor Baubeginn nur noch gemeldet werden. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung brauchen hingegen stets einer Baubewilligung.
Leitfaden Melde- und Baubewilligunsverfahren von Swisssolar

Energieberatung

Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland: www.energieberatungbern.ch

Solarprofis

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Kontakte

Bei Fragen rund um ZEV und PV-Contracting wenden Sie sich an: InfraWerkeMünsingen
Tel. 031 724 52 50, info@inframuensingen.ch, www.inframuensingen.ch

Bei Fragen rund ums Baubewilligungsverfahren oder bezüglich Befreiung von der Bewilligungspflicht wenden Sie sich an: Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Tel. 031 724 52 20, bauabteilung@muensingen.ch

Häufig gestellte Fragen

Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten finden Sie bei Swissolar.

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