Solaranlagen, die auf die Dachfläche abgestimmt sind und sich ausserhalb einer Schutzzone befinden, brauchen keine Baubewilligung und müssen den Behörden vor Baubeginn nur noch gemeldet werden. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung brauchen hingegen stets einer Baubewilligung.
Leitfaden Melde- und Baubewilligunsverfahren von Swisssolar
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Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten finden Sie bei Swissolar.
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