Die "Sanierung Ortsdurchfahrt Münsingen" ist ein umfassendes Projekt. Es bringt Verbesserungen für den motorisierten Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr. Die wichtigsten Elemente finden Sie hier.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Kernfahrbahn ab einer Verkehrsdichte von mehr als 10 000 FZ/Tag schlecht funktionieren. Durch Münsingen fahren täglich 18 000 Fahrzeuge.
Das Queren der Strassen rund um den Kreisel erfolgt zuerst über die bestehenden und dann über provisorische Fussgängerstreifen. Geänderte Fussgängerführungen werden signalisiert.
Zufussgehende können die Fahrbahn auf den farbig gestalteten Querungszonen auf breitem Raum queren. Ausserdem finden sie künftig auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das zum Queren der Strasse dient. Die Autofahrenden fahren langsamer und aufmerksamer, weil sie an jeder Stelle der Ortsdurchfahrt mit Personen rechnen müssen, die über die Strasse gehen. In anderen Gemeinden hat sich gezeigt, dass in diesen Fällen Blickkontakt aufgenommen wird und die Autos abbremsen.
Fussgängerstreifen signalisieren: "Hier - und nur hier - queren Fussgänger/-innen". Auf der Ortsdurchfahrt Münsingen soll mit der Gestaltung vermittelt werden, dass überall mit querenden Personen gerechnet werden muss. Rechtlich gesehen darf die Strasse innerhalb einer Distanz von 50 Metern nur auf dem Fussgängerstreifen gequert werden. Gerade im Zentrum von Münsingen sollen den Fussgängerinnen und Fussgängern die direkten Wege ermöglicht werden, Fussgängerstreifen wären hier nicht sinnvoll.
Kantonspolizei und Statistiken bestätigen, dass bei tieferen Geschwindigkeiten und in Zonen mit farblicher Gestaltung der Fahrbahn weniger Unfälle passieren als bei Tempo 50 und mit Fussgängerstreifen.
Die Querungszonen auf der Thun- und Bernstrasse in Kreiselnähe werden 2022 realisiert, zusammen mit dem Bau des Kreisels. Die weiteren Querungszonen folgen erst in den Jahren 2024 und 2025, nach dem Bau der Entlastungsstrasse Nord. In dieser Zwischenzeit können Erfahrungen mit dem neuen Temporegime und der neuen Gestaltung des Strassenraums gesammelt werden. Sollte das Prinzip der Koexistenz nicht funktionieren, werden Nachbesserungen gemacht.
Die blauen Streifen markieren die sogenannten Querungszonen. Diese Zonen sind dort angeordnet, wo die Wunschlinien der Fussgängerinnen und Fussgänger liegen. Die Linien liegen im zentralen Bereich der Querungszone näher beieinander. In diesem zentralen Bereich sind die Querungen mit einer 3cm erhöhten Mittelinsel gesichert. Eine "Furt" ermöglicht gehbehinderten Personen das Queren. Dem motorisierten Verkehr signalisieren die blauen Linien, dass in diesem Bereich mit Zufussgehenden gerechnet werden muss. Die farbige Markierung leitet somit das Handeln an. Fussgängerinnen und Fussgänger haben in den Querungszonen keinen Vortritt.
Auf der gesamten Ortsdurchfahrt wird ein graues Band markiert. Es dient den Zufussgehenden zum Queren der Strasse. Für den motorisierten Verkehr und für Velofahrende ist es eine Abbiegehilfe. Rechtlich gehört das graue Band zur Fahrbahn.
Erfahrungen aus anderen Gemeinden (z.B. Thun oder Köniz) zeigen, dass Tempo 30 Bereiche ohne Fussgängerstreifen gut funktionieren und sich die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schnell an das Prinzip der Koexistenz gewöhnen. Die Möglichkeiten für die Gestaltung des Strassenraums sind nicht in jeder Stadt gleich, so dass in gewissen Fällen Fussgängerstreifen beibehalten werden.
Blau markierte Querungszonen sind in Kreiselnähe sowie auf der Thun- und Bernstrasse vorgesehen. Die Querungszonen in Kreiselnähe werden 2022 realisiert, zusammen mit dem Bau des Kreisels. Die weiteren Querungszonen folgen erst in den Jahren 2024 und 2025, nach dem Bau der Entlastungsstrasse Nord. In dieser Zwischenzeit können Erfahrungen mit dem neuen Temporegime und der neuen Gestaltung des Strassenraums gesammelt werden. Sollte das Prinzip der Koexistenz nicht funktionieren, werden Nachbesserungen gemacht. Den Link zu den Gestaltungsplänen finden Sie hier.
Die Bushaltestellen rund um den Kreisel befinden sich neu ortseinwärts auf der Bern-, Thun- und Tägertschistrasse. Den detaillierten Gestaltungsplan finden Sie hier.
Ja, die neuen Bushaltestellen sind hindernisfrei. Zudem werden die zwei bestehenden Haltestellen "Schwand" und "Industrie/USM" umgebaut.
Schon während der Bauzeit gilt überall dort, wo gebaut wird, Tempo 30. Sobald die Bauarbeiten beim Kreisel im Dorfzentrum abgeschlossen sind, wird auf diesem Abschnitt Tempo 30 eingeführt. Erst 2025, also nach Abschluss der Bauarbeiten an allen Abschnitten, wird auf der gesamten Strecke Tempo 30 gelten.
Tempo 30 gilt schon während der Bauzeit, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In einigen Bauphasen gibt es temporäre Umleitungen für Fussgängerinnen und Fussgänger. Sie werden vor Ort signalisiert.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt werden sämtliche Werkleitungen saniert oder ersetzt. Einige Leitungen werden auch neu gebaut. Für diese Arbeiten sind die Gemeinde und die InfraWerkeMünsingen zuständig.
Zählstellen entlang der Ortsdurchfahrt erfassen Verkehrsmenge und Geschwindigkeit. Bei starkem Verkehrsaufkommen im Zentrum werden die Lichtsignalanlagen an den Ortseingängen aktiviert. Der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt wird dosiert und bleibt flüssig.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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