Ortsdurchfahrt

Visualisierung Kernbereich auf der Kantonsstrasse mit Tempo 30

Von 2021 bis 2026 saniert der Kanton Bern die Ortsdurchfahrt von Münsingen. Das Projekt umfasst Verbesserungen für den privaten und öffentlichen Verkehr, für Fussgänger und Velofahrerinnen. Zudem wird der Strassenraum attraktiver gestaltet. Die Arbeiten werden inhaltlich und zeitlich mit Strassenbauprojekten der Gemeinde koordiniert.

Aktuelles

Strassensperrung im Dorfzentrum: 23./24. September 2023
Ende September 2023 wird im Zentrum von Münsingen der Deckbelag der Strasse eingebaut. Damit die Arbeiten ausgeführt werden können, wird der Kreisel Dorfzentrum für den Verkehr gesperrt, von Samstag, 23. September 2023, 6.00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023, 12.00 Uhr. Eine grossräumige Umleitung wird signalisiert. Bis zu den Absperrungen ist die Zu- und Wegfahrt möglich. Zu Fuss Gehende und Velofahrende können die Baustelle mit kurzen Umwegen passieren.
Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Sperrung um eine Woche auf Samstag, 30. September 2023 bis Sonntag, 1. Oktober 2023. Beachten Sie diesbezüglich die Informationen auf den orangefarbenen Infotafeln am Anfang und am Ende der Baustelle.
Die Einstellhalle Coop / Bank SLM ist am Samstag, 23.9.2023 (Verschiebedatum: Samstag, 30.9.2023) bis zum Ladenschluss um 17.00 Uhr von der Tägertschistrasse her einspurig zugänglich. Wer einen Parkplatz hat, der während den Bauarbeiten nicht zugänglich ist, kann in dieser Zeit folgende öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Münsingen gratis nutzen: Parkplatz Gemeindeverwaltung, Parkplatz Mehrzweckplatz, Parkplatz Schlossgut.

Grafik Baubereich Kreisel Dorfzentrum

Nachtarbeiten im Dorfzentrum: 10. bis 12. Juli 2023
Beim Kreisel im Dorfzentrum finden in folgenden Nächten Arbeiten am Strassenbelag statt:
Montag, 10. Juli 2023 auf Dienstag, 11. Juli 2023
Dienstag, 11. Juli 2023 auf Mittwoch, 12. Juli 2023

Die Arbeiten werden zwischen 19.00 Uhr und ca. 02.00 Uhr ausgeführt. Sie finden in der Nacht statt, da das Verkehrsaufkommen tagsüber zu hoch ist. Der Baubereich ist mit leichten Einschränkungen jederzeit passierbar. Ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Die Arbeiten sind nicht besonders laut, aber wahrnehmbar. Der Baustellenbereich wird beleuchtet. Wir danken für Ihr Verständnis.


Bau neuer und Ersatz alter Werkleitungen
Von Mitte Januar bis ca. Mitte Mai 2023 werden an der Schlossstrasse, am Mittelweg und bei der «Käserei-Kreuzung» an der Bernstrasse verschiedene Werkleitungen ersetzt beziehungsweise neu verlegt. Die InfraWerkeMünsingen und die Gemeinde Münsingen sind für die Arbeiten zuständig. Es sind Vorarbeiten für die Sanierung der Bernstrasse, welche ab 2024 durch den Kanton erfolgt, sobald die Entlastungsstrasse Nord in Betrieb ist.

Schlossstrasse: Bestehende Trinkwasser- und Elektroleitungen werden ersetzt, der Strassenbelag wird saniert. Während der Bauzeit gilt in der Schlossstrasse Einbahn. Zufahrt: von der Bernstrasse via Gerbegraben. Wegfahrt: von der Schlossstrasse direkt zur Bernstrasse.

Mittelweg: Die Trinkwasserleitung wird ersetzt und es werden neue Elektroleitungen verlegt. Von Dienstag, 11.04.2023 bis Freitag, 12.05.2023 ist der Mittelweg gesperrt.

Bernstrasse: Im Bereich der «Käserei-Kreuzung»/Bernstrasse werden bestehende Leitungen ersetzt. Beide Fahrtrichtungen bleiben jederzeit offen.


Übersicht über die Bauarbeiten im Dorfzentrum bis Ende 2023

Deckbelag: Voraussichtlich im Herbst 2023, wenn sich der Unterbau der Strasse gesetzt hat und die Entlastungsstrasse Nord eröffnet ist, wird der Deckbelag auf den Fahrbahnen des Dorfkreisels eingebaut. Mit dem Deckbelag wird der Übergang zwischen der Fahrbahn und den abgeflachten Randsteinen ausgeebnet. Die provisorischen Rampen werden rückgebaut.

Blau gestaltete Querungszonen: Für den Einbau des Deckbelags werden die blauen Streifen noch einmal entfernt und neu auf den Deckbelag aufgetragen. Die Anordnung der Streifen bleibt unverändert.

Markierungen auf den Trottoirs: Der Belag auf den Trottoirs ist schon definitiv. An den Markierungen für Sehbehinderte, bzw. den Aufmerksamkeitsfeldern, gibt es keine Anpassungen mehr.

Mittelinseln: Die provisorisch gestalteten Mittelinseln werden im Herbst 2023 als eigentliche Inseln mit einem Anschlag von 3 cm gebaut. Der Mittelbreich ist dann für Blinde und Sehbehinderte taktil-visuell erkennbar.

Furt: Bei jeder erhöhten Mittelinsel wird ein ebener Durchlass von 1 Meter Breite ausgespart, als Querungshilfe für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen.

Graues Band in der Fahrbahnmitte: Der Bereich, der provisorisch durch weisse Linien gekennzeichnet ist, wird nach Einbau des Deckbelags als flächiges graues Band markiert. Es ist eine optische Fortsetzung der Mittelinsel und dient dem Queren und Abbiegen.

Dorfplatz: Die Gestaltung des neuen Dorfplatzes erfolgt durch die Gemeinde.


Vorarbeiten an der Bernstrasse

Die Sanierung der Bernstrasse erfolgt ab 2024, sobald die Entlastungsstrasse Nord in Betrieb ist. Einzelne Vorarbeiten starteten bereits 2023.

  • Januar 2023 – Mai 2023: Ersatz alter und Bau neuer Werkleitungen bei der Kreuzung Bernstrasse, an der Schlossstrasse und dem Mittelweg. Der Zugang zu den Liegenschaften ist jederzeit sichergestellt. Die InfraWerkeMünsingen und die Gemeinde Münsingen sind für die Arbeiten zuständig. Vor Beginn der Arbeiten werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durch die Bauleitung über die Bauvorgänge informiert. Mit verschiedenen Massnahmen wird vor Ort für die Sicherheit der Anwohnenden und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gesorgt.
  • Um Platz für die Gestaltung des Strassenraums zu gewinnen, wird die Kirchenmauer zurückversetzt (Abriss: Januar 2023, Aufbau: April 2023). Die Bäume im betroffenen Bereich werden gefällt und ersetzt.

Übersicht

Gesamtübersicht Bauphasen Münsingen Ortsdurchfahrt 

Die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Münsingen werden zeitlich gestaffelt an fünf Abschnitten umgesetzt. Unterbrüche zwischen den einzelnen Etappen ergeben sich aus der Koordination mit verschiedenen Projekten der Gemeinde. Gebaut wird von Anfang 2021 bis Ende 2022 und dann – nach dem Bau der Entlastungsstrasse Nord und der Industriestrasse – in den Jahren 2024 und 2025. Mitte 2026 werden als Abschluss die Deckbeläge eingebaut.

Terminplan
Die Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt Münsingen haben im Februar 2021 begonnen. Die Arbeiten bei den Ortseinfahrten Nord und Süd wurden 2021 abgeschlossen, die Arbeiten im Dorfzentrum im Herbst 2022. Der grobe Terminplan (Stand Baustart) ist in der nachfolgenden Darstellung ersichtlich. Die genaue Dauer der Arbeiten ist unter anderem witterungsabhängig.

Die wichtigsten Massnahmen auf diesen drei Abschnitten sind:

Dorfzentrum (Februar 2021 – September 2022)
Im Dorfzentrum befindet sich der Installationsplatz. Er dient bis Ende 2025 als Materialdepot und Parkplatz der Baumaschinen. Der bestehende Kreisel wurde durch einen grösseren Kreisel ersetzt, an den nun auch die Schulhausgasse anschliesst. Breite, durch blaue Linien gekennzeichnete Querungszonen sind wichtige Elemente des neuen Strassenraums. Die Bushaltestellen in Kreiselnähe sind neu angeordnet und hindernisfrei. Die Gestaltung des Dorfplatzes erfolgt durch die Gemeinde.

Ortseinfahrt Nord, aus Richtung Rubigen (Februar 2021 – November 2021)
Die grösste dauerhaft sichtbare Veränderung ist der neue Kreisel Bernstrasse, als Anschluss für die Entlastungsstrasse Nord. Neu gebaut wurde auch eine Spur für Bus und Velo. Um den Verkehr im Zentrum von Münsingen zu verstetigen, wird bei starkem Verkehrsaufkommen künftig eine Pförtneranlage (Ampel) eingesetzt. Die Haltestelle «Schwand» ist neu hindernisfrei.

Ortseinfahrt Süd, aus Richtung Wichtrach (April 2021 – November 2021)
Bei der Ortseinfahrt Süd wurde eine Spur für Bus und Velo gebaut. Um den Verkehr im Zentrum von Münsingen zu verstetigen, wird bei starkem Verkehrsaufkommen künftig eine Pförtneranlage (Ampel) eingesetzt. Die neue Haltestelle beim Aeschikreisel und die bestehende Haltestelle «Industrie/USM» sind neu hindernisfrei.

Diese Arbeiten sind im Herbst 2022 abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Projekte der Gemeinde (Entlastungsstrasse Nord, Industriestrasse) nimmt der Kanton die Arbeit an der Ortsdurchfahrt wieder auf: Im Jahr 2024 folgen Arbeiten an der Bernstrasse, im Jahr 2025 Arbeiten an der Thunstrasse, 2026 werden abschliessend die Deckbeläge eingebaut.


Übersicht über die Bauarbeiten im Dorfzentrum bis Ende 2023

Deckbelag: Voraussichtlich im Herbst 2023, wenn sich der Unterbau der Strasse gesetzt hat und die Entlastungsstrasse Nord eröffnet ist, wird der Deckbelag auf den Fahrbahnen des Dorfkreisels eingebaut. Mit dem Deckbelag wird der Übergang zwischen der Fahrbahn und den abgeflachten Randsteinen ausgeebnet. Die provisorischen Rampen werden rückgebaut.

Blau gestaltete Querungszonen: Für den Einbau des Deckbelags werden die blauen Streifen noch einmal entfernt und neu auf den Deckbelag aufgetragen. Die Anordnung der Streifen bleibt unverändert.

Markierungen auf den Trottoirs: Der Belag auf den Trottoirs ist schon definitiv. An den Markierungen für Sehbehinderte, bzw. den Aufmerksamkeitsfeldern, gibt es keine Anpassungen mehr.

Mittelinseln: Die provisorisch gestalteten Mittelinseln werden im Herbst 2023 als eigentliche Inseln mit einem Anschlag von 3 cm gebaut. Der Mittelbreich ist dann für Blinde und Sehbehinderte taktil-visuell erkennbar.

Furt: Bei jeder erhöhten Mittelinsel wird ein ebener Durchlass von 1 Meter Breite ausgespart, als Querungshilfe für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen.

Graues Band in der Fahrbahnmitte: Der Bereich, der provisorisch durch weisse Linien gekennzeichnet ist, wird nach Einbau des Deckbelags als flächiges graues Band markiert. Es ist eine optische Fortsetzung der Mittelinsel und dient dem Queren und Abbiegen.

Dorfplatz: Die Gestaltung des neuen Dorfplatzes erfolgt durch die Gemeinde.

Das Projekt

Ansicht Einfahrt Münsingen von Rubigen her kommend

Ziele
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Kanton Bern hat zum Ziel, den Verkehr verträglicher zu machen. Der Verkehrsfluss wird verstetigt, die Situation für Fussgänger und Velofahrende verbessert und der Strassenraum attraktiver gestaltet. Die Ziele ergeben sich aus den drei Ansätzen:

  1. Koexistenz: Der Strassenraum wird von verschiedenen Verkehrsteilnehmenden genutzt und geteilt, mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
  2. Dominanzausgleich: Die Dominanz des motorisierten Verkehrs wird reduziert. Der Strassenraum wird mit grösseren Fussgängerbereichen und Vorplätzen aufgewertet.
  3. Stetiger Verkehrsfluss: Die Reduktion des Tempos auf der Ortsdurchfahrt führt dazu, dass der Verkehr flüssiger und leistungsfähiger wird. Zugleich wird die Sicherheit, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende, erhöht.

Wichtige Elemente

  • Neue Kreisel
    Der heutige Kreisel im Dorfzentrum wurde vergrössert und leicht nach Norden verschoben. Bei der Ortseinfahrt Nord (aus Richtung Rubigen) entstand ein neuer Kreisel als Anschluss für die Entlastungsstrasse Nord.

  • Tempo 30
    Zwischen der Bernstrasse 36 und der Thunstrasse 15 wird auf der Kantonsstrasse neu Tempo 30 gelten. Kombiniert mit der Dosierung des Verkehrs wird so auch bei starker Belastung ein regelmässiger Verkehrsfluss auf der Ortsdurchfahrt gewährleistet. Mit Tempo 30 wird das Prinzip des Miteinanders der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (Koexistenz) im bestehenden Strassenraum umgesetzt. Die Anzahl Parkplätze entlang der Strasse bleibt wie im ursprünglichen Projekt vorgesehen.
  • Graues Band

    Auf der gesamten Ortsdurchfahrt entsteht in der Mitte der Fahrbahn ein graues Band. Dieses dient Zufussgehenden überall zum Queren der Strasse und ist auch Abbiegehilfe für Velos und Autos.
  • Separate Busspur / Umweltspur
    Für die Busse aus Richtung Rubigen und Wichtrach wurde an den Ortseingängen eine separate Umweltspur eingerichtet. Dadurch wird der öffentliche Verkehr auch bei hoher Verkehrsbelastung pünktlich. Die Umweltspur darf auch von Velofahrenden benutzt werden.
  • Verkehrsmanagement
    Zählstellen entlang der Ortsdurchfahrt erfassen Verkehrsmenge und Geschwindigkeit. Bei starkem Verkehrsaufkommen im Zentrum werden die Lichtsignalanlagen an den Ortseingängen aktiviert. Der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt wird dosiert und bleibt flüssig. An den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach wurden Busspuren von rund 600 und 400 Metern Länge und Ampeln eingerichtet, welche den Bussen bei Verkehrsüberlastung die Vorfahrt garantieren.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt betragen rund 22 Mio. Franken. Hinzu kommen die Kosten für die Sanierung der Werkleitungen. Der Bund steuert im Rahmen des Agglomerationsprogrammes 2,9 Mio. Franken bei.

Pläne
Situations- und Gestaltungspläne sowie Angaben zu Projektänderungen finden Sie unter «Mehr zum Thema».

Das Verkehrsregime

Visualisierung Ortsdurchfahrt Münsingen mit dem neuen Verkehrsregime

Visualisierung der baulichen Änderungen im Zentrum von Münsingen. Im August 2022 hat der Kanton die ersten, zum Teil noch provisorisch gestalteten, neuen Elemente in Betrieb genommen. Tempo 30 gilt seit Mitte Juni 2022.

Im August 2022 hat der Kanton beim Kreisel im Dorfzentrum die ersten, zum Teil noch provisorisch gestalteten, neuen Elemente in Betrieb genommen. Mit den baulichen Änderungen geht auch ein neues Verkehrsregime einher.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen betrifft alle, die in Münsingen unterwegs sind. Nebst der Temporeduktion auf 30 km/h sind es vor allem die blau markierten Querungszonen und das graue Band in der Mitte der Fahrspur, welche den Strassenraum und das Verkehrsverhalten prägen.

Da die Sanierung der Ortsdurchfahrt in mehreren Etappen erfolgt, werden die verschiedenen Änderungen Schritt für Schritt eingeführt. Im Herbst 2022 wurden die Bauarbeiten beim Kreisel im Dorfzentrum abgeschlossen. Es ist der erste Abschnitt der Ortsdurchfahrt, auf dem Tempo 30 eingeführt wird.

Die weiteren zwei Abschnitte, namentlich auf der Bern- und Thunstrasse, werden gebaut, sobald die Entlastungsstrasse Nord– ein kommunales Projekt – abgeschlossen und in Betrieb ist. Im Jahr 2024 folgen die Arbeiten an der Bernstrasse, im Jahr 2025 die Arbeiten an der Thunstrasse. Bauabschluss ist 2026 mit dem Einbau des Deckbelags.

Das neue Verkehrsregime

  • Wer motorisiert, mit dem Velo oder E-Bike durch Münsingen fährt, ist künftig mit 30 km/h unterwegs.
  • Das graue Band auf der gesamten Ortsdurchfahrt dient als Abbiegehilfe.
  • Auf der ganzen Ortsdurchfahrt, speziell in den blau markierten Querungszonen, ist mit Personen zu rechnen, die die Strasse queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren usw.
  • Gegenüber Kindern, die am Strassenrand warten, gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.
  • Die separate Umweltspur bei den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach darf von Velo- und E-Bike-Fahrenden benutzt werden.

  • Wer zu Fuss in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das zum Queren der Strasse dient.
  • Auf den blau gestalteten Querungszonen ist das Queren auf breitem Raum möglich. Fussgänger haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren usw.
    Es gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.

Alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind künftig hindernisfrei. Die Mittelinseln der Querungszonen haben einen Absatz von 3 cm, so dass sie von sehbehinderten Personen mit dem Stock klar wahrgenommen werden können. Bei allen Querungszonen sind Furte (für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen usw.) und Aufmerksamkeitsfelder für sehbehinderte Personen vorgesehen.

Sicherheit auf dem Schulweg
Alle Schulkinder des ersten Kindergartens bis zur 6. Klasse werden ab Beginn des neuen Schuljahres durch den zuständigen Verkehrspolizisten instruiert. Sie erfahren dabei, wie sie die neu gestalteten Strassen am sichersten queren. Wie bei jeder Strasse gilt auch im Zentrum von Münsingen «Wa-Lu-Lo-Lo», also «Warte Luege Lose Loufe». Entsprechende Informationen finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern unter www.alles-im-blick.police.be.ch


Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich gelten in der Tempo-30-Zone die üblichen Verkehrsregeln. Das Band zwischen den Fahrspuren und die blau gestalteten Querungszonen zählen rechtlich zur Fahrbahn. Fussgängerinnen und Fussgänger haben keinen Vortritt, dürfen die Fahrbahn aber überall queren. Bei Kreuzungen oder einmündenden Strassen wird der Vortritt signalisiert.

Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II
Schermenweg 11, 3001 Bern
Auskunft 031 636 50 50
info.tbaoik2@be.ch

Häufige Fragen
Haben Sie Fragen zur Ortsdurchfahrt Münsingen? Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

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