Ortsdurchfahrt

Visualisierung Kernbereich auf der Kantonsstrasse mit Tempo 30

Von 2021 bis 2026 saniert der Kanton Bern die Ortsdurchfahrt von Münsingen. Das Projekt umfasst Verbesserungen für den privaten und öffentlichen Verkehr, für Fussgänger und Velofahrerinnen. Zudem wird der Strassenraum attraktiver gestaltet. Die Arbeiten werden inhaltlich und zeitlich mit Strassenbauprojekten der Gemeinde koordiniert.

Aktuelles

Februar 2024: Baustart an der Bernstrasse

Von Februar 2024 bis Dezember 2024 wird die Bernstrasse saniert. Die Sanierung bringt Verbesserungen für den motorisierten Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr. Zudem werden zahlreiche Leitungen im Perimeter ersetzt und neue Leitungen verlegt.

Einbahnregime in Richtung Rubigen
Die Baustelle wird so eingerichtet, dass die Strasse in Richtung Rubigen immer offenbleibt. Für die Gegenrichtung steht die Entlastungsstrasse zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Übersicht

Gesamtübersicht: Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen erfolgt abschnittsweise

Die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Münsingen werden zeitlich gestaffelt an fünf Abschnitten umgesetzt. Unterbrüche zwischen den einzelnen Etappen ergaben sich aus der Koordination mit verschiedenen Projekten der Gemeinde. Die Abschnitte 1, 3 und 5 wurden bis Ende 2022 gebaut. Im Jahr 2024 folgt die Bernstrasse (Abschnitt 2), im Jahr 2025 die Thunstrasse (Abschnitt 4). Mitte 2026 werden die Deckbeläge eingebaut.

Terminplan
Die Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt Münsingen haben im Februar 2021 begonnen. Die Arbeiten bei den Ortseinfahrten Nord und Süd wurden 2021 abgeschlossen, die Arbeiten im Dorfzentrum im Herbst 2022. Der grobe Terminplan (Stand Baustart) ist in der nachfolgenden Darstellung ersichtlich. Die genaue Dauer der Arbeiten ist unter anderem witterungsabhängig.

Die wichtigsten Massnahmen auf den drei Abschnitten sind:

Abschnitt 3: Dorfzentrum (Februar 2021 – September 2022)
Im Dorfzentrum befindet sich der Installationsplatz. Er dient bis Ende 2025 als Materialdepot und Parkplatz der Baumaschinen. Der bestehende Kreisel wurde durch einen grösseren Kreisel ersetzt, an den nun auch die Schulhausgasse anschliesst. Breite, durch blaue Linien gekennzeichnete Querungszonen sind wichtige Elemente des neuen Strassenraums. Die Bushaltestellen in Kreiselnähe sind neu angeordnet und hindernisfrei. Die Gestaltung des Dorfplatzes erfolgt durch die Gemeinde.

Abschnitt 1: Ortseinfahrt Nord, aus Richtung Rubigen (Februar 2021 – November 2021)
Die grösste dauerhaft sichtbare Veränderung ist der neue Kreisel Bernstrasse, als Anschluss für die Entlastungsstrasse Nord. Neu gebaut wurde auch eine Spur für Bus und Velo. Um den Verkehr im Zentrum von Münsingen zu verstetigen, wird bei starkem Verkehrsaufkommen künftig eine Pförtneranlage (Ampel) eingesetzt. Die Haltestelle «Schwand» ist neu hindernisfrei.

Abschnitt 5: Ortseinfahrt Süd, aus Richtung Wichtrach (April 2021 – November 2021)
Bei der Ortseinfahrt Süd wurde eine Spur für Bus und Velo gebaut. Um den Verkehr im Zentrum von Münsingen zu verstetigen, wird bei starkem Verkehrsaufkommen künftig eine Pförtneranlage (Ampel) eingesetzt. Die neue Haltestelle beim Aeschikreisel und die bestehende Haltestelle «Industrie/USM» sind neu hindernisfrei.

Abschnitt 2: Bernstrasse (Februar 2024 – Dezember 2024)
Unter der Strasse gibt es zahlreiche, zum Teil über 100-jährige Werkleitungen. Im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt werden die alten Leitungen ersetzt und neue Leitungen verlegt. Der Strassenraum wird neu gestaltet, mit einem grauen Band in der Mitte der Fahrbahn, blau markierten Querungszonen und Mittelinseln. Die Haltestelle für den öffentlichen Verkehr wird hindernisfrei. Der Unterbau der Strasse wird saniert und ein lärmmindernder Belag eingebaut. Wie auch im Dorfzentrum gilt künftig Tempo 30.

Abschnitt 4: Thunstrasse (Februar 2025 – Dezember 2025)
Auf der Thunstrasse werden dieselben Arbeiten ausgeführt wie auf der Bernstrasse (Abschnitt 2).

Das Projekt

Visualiserung der Ansicht auf die Käsereikreuzung

Ziele
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Kanton Bern hat zum Ziel, den Verkehr verträglicher zu machen. Der Verkehrsfluss wird verstetigt, die Situation für Fussgänger und Velofahrende verbessert und der Strassenraum attraktiver gestaltet. Die Ziele ergeben sich aus den drei Ansätzen:

  1. Koexistenz: Der Strassenraum wird von verschiedenen Verkehrsteilnehmenden genutzt und geteilt, mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
  2. Dominanzausgleich: Die Dominanz des motorisierten Verkehrs wird reduziert. Der Strassenraum wird mit grösseren Fussgängerbereichen und Vorplätzen aufgewertet.
  3. Stetiger Verkehrsfluss: Die Reduktion des Tempos auf der Ortsdurchfahrt führt dazu, dass der Verkehr flüssiger und leistungsfähiger wird. Zugleich wird die Sicherheit, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende, erhöht.

Wichtige Elemente

  • Neue Kreisel
    Der heutige Kreisel im Dorfzentrum wurde vergrössert und leicht nach Norden verschoben. Bei der Ortseinfahrt Nord (aus Richtung Rubigen) entstand ein neuer Kreisel als Anschluss für die Entlastungsstrasse Nord.

  • Tempo 30
    Zwischen der Bernstrasse 36 und der Thunstrasse 15 wird auf der Kantonsstrasse neu Tempo 30 gelten. Kombiniert mit der Dosierung des Verkehrs wird so auch bei starker Belastung ein regelmässiger Verkehrsfluss auf der Ortsdurchfahrt gewährleistet. Mit Tempo 30 wird das Prinzip des Miteinanders der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (Koexistenz) im bestehenden Strassenraum umgesetzt. Die Anzahl Parkplätze entlang der Strasse bleibt wie im ursprünglichen Projekt vorgesehen.
  • Graues Band

    Auf der gesamten Ortsdurchfahrt entsteht in der Mitte der Fahrbahn ein graues Band. Dieses dient Zufussgehenden überall zum Queren der Strasse und ist auch Abbiegehilfe für Velos und Autos.
  • Separate Busspur / Umweltspur
    Für die Busse aus Richtung Rubigen und Wichtrach wurde an den Ortseingängen eine separate Umweltspur eingerichtet. Dadurch wird der öffentliche Verkehr auch bei hoher Verkehrsbelastung pünktlich. Die Umweltspur darf auch von Velofahrenden benutzt werden.
  • Verkehrsmanagement
    Zählstellen entlang der Ortsdurchfahrt erfassen Verkehrsmenge und Geschwindigkeit. Bei starkem Verkehrsaufkommen im Zentrum werden die Lichtsignalanlagen an den Ortseingängen aktiviert. Der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt wird dosiert und bleibt flüssig. An den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach wurden Busspuren von rund 600 und 400 Metern Länge und Ampeln eingerichtet, welche den Bussen bei Verkehrsüberlastung die Vorfahrt garantieren.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt betragen rund 22 Mio. Franken. Hinzu kommen die Kosten für die Sanierung der Werkleitungen. Der Bund steuert im Rahmen des Agglomerationsprogrammes 2,9 Mio. Franken bei.

Pläne
Situations- und Gestaltungspläne sowie Angaben zu Projektänderungen finden Sie unter «Mehr zum Thema».

Das Verkehrsregime

Luftaufnahme neues Verkehrsregieme beim Dorfkreisel Münsingen

Zu den neuen Elementen im Strassenraum zählen das graue Band in der Mitte der Fahrbahn, blau markierte Querungszonen und Tempo 30. Foto: verkehrsteiner.ch

Im August 2022 hat der Kanton beim Kreisel im Dorfzentrum neue Elemente im Strassenraum in Betrieb genommen. Mit den baulichen Änderungen ging auch ein neues Verkehrsregime einher.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen betrifft alle, die in Münsingen unterwegs sind. Nebst der Temporeduktion auf 30 km/h sind es vor allem die blau markierten Querungszonen und das graue Band in der Mitte der Fahrspur, welche den Strassenraum und das Verkehrsverhalten prägen.

Da die Sanierung der Ortsdurchfahrt in mehreren Etappen erfolgt, werden die verschiedenen Änderungen Schritt für Schritt eingeführt. Das Zentrum sowie die Ortseinfahrten Nord und Süd sind abgeschlossen. Ab Februar 2024 wird die Bernstrasse saniert, ab 2025 die Thunstrasse.

Das neue Verkehrsregime

  • Wer motorisiert, mit dem Velo oder E-Bike durch Münsingen fährt, ist künftig mit 30 km/h unterwegs.
  • Das graue Band auf der gesamten Ortsdurchfahrt dient als Abbiegehilfe.
  • Auf der ganzen Ortsdurchfahrt, speziell in den blau markierten Querungszonen, ist mit Personen zu rechnen, die die Strasse queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren usw.
  • Gegenüber Kindern, die am Strassenrand warten, gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.
  • Die separate Umweltspur bei den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach darf von Velo- und E-Bike-Fahrenden benutzt werden.

  • Wer zu Fuss in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das zum Queren der Strasse dient.
  • Auf den blau gestalteten Querungszonen ist das Queren auf breitem Raum möglich. Fussgänger haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren usw.
    Es gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.

Alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind künftig hindernisfrei. Die Mittelinseln der Querungszonen haben einen Absatz von 3 cm, so dass sie von sehbehinderten Personen mit dem Stock klar wahrgenommen werden können. Bei allen Querungszonen sind Furte (für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen usw.) und Aufmerksamkeitsfelder für sehbehinderte Personen vorgesehen.

Sicherheit auf dem Schulweg
Alle Schulkinder des ersten Kindergartens bis zur 6. Klasse werden ab Beginn des neuen Schuljahres durch den zuständigen Verkehrspolizisten instruiert. Sie erfahren dabei, wie sie die neu gestalteten Strassen am sichersten queren. Wie bei jeder Strasse gilt auch im Zentrum von Münsingen «Wa-Lu-Lo-Lo», also «Warte Luege Lose Loufe». Entsprechende Informationen finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern unter www.alles-im-blick.police.be.ch


Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich gelten in der Tempo-30-Zone die üblichen Verkehrsregeln. Das Band zwischen den Fahrspuren und die blau gestalteten Querungszonen zählen rechtlich zur Fahrbahn. Fussgängerinnen und Fussgänger haben keinen Vortritt, dürfen die Fahrbahn aber überall queren. Bei Kreuzungen oder einmündenden Strassen wird der Vortritt signalisiert.

Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II
Schermenweg 11, 3001 Bern
Auskunft 031 636 50 50
info.tbaoik2@be.ch

Häufige Fragen
Haben Sie Fragen zur Ortsdurchfahrt Münsingen? Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

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