Wer motorisiert durch Münsingen fährt, ist künftig mit 30 km/h unterwegs. Das graue Band auf der gesamten Ortsdurchfahrt dient als Abbiegehilfe. Auf der ganzen Ortsdurchfahrt, speziell in den blau markierten Querungszonen, ist mit Personen zu rechnen, die die Strasse queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren etc. Es gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.
Wer zu Fuss in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das zum Queren der Strasse dient. Auf den farbig gestalteten Querungszonen können Zufussgehende die Fahrbahn auf breitem Raum queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren etc. Gegenüber Kindern, die am Strassenrand warten, gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.
Alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind hindernisfrei. Die Mittelinseln der Querungszonen haben einen Absatz von 3 cm, so dass sie von sehbehinderten Personen mit dem Stock klar wahrgenommen werden können. Bei allen Querungszonen sind Furte (für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen etc.) und Aufmerksamkeitsfelder für Sehbehinderte vorgesehen.
Wer mit dem Velo in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das als Abbiegehilfe dient. Mit dem künftigen Verkehrsmanagement wird der Verkehr im Zentrum von Münsingen flüssig gehalten. Die schnelleren Velos und die Autos sind gleich schnell unterwegs, es gibt weniger Überholmanöver. Die separaten Umweltspur bei den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach darf benutzt werden.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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