Das neue Verkehrsregime

Welche Änderungen gibt es für den motorisierten Verkehr?

Wer motorisiert durch Münsingen fährt, ist künftig mit 30 km/h unterwegs. Das graue Band auf der gesamten Ortsdurchfahrt dient als Abbiegehilfe. Auf der ganzen Ortsdurchfahrt, speziell in den blau markierten Querungszonen, ist mit Personen zu rechnen, die die Strasse queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren etc. Es gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.

Welche Änderungen gibt es für Fussgängerinnen und Fussgänger?

Wer zu Fuss in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das zum Queren der Strasse dient. Auf den blau gestalteten Querungszonen können Zufussgehende die Fahrbahn auf breitem Raum queren. Sie haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung: mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufnehmen, Zeichen geben, Vortritt gewähren usw. Gegenüber Kindern, die am Strassenrand warten, gilt das Motto: Rad steht, Kind geht.

Alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind hindernisfrei. Die Mittelinseln der Querungszonen haben einen Absatz von 3 cm, so dass sie von sehbehinderten Personen mit dem Stock klar wahrgenommen werden können. Bei allen Querungszonen sind Furte (für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen usw.) und Aufmerksamkeitsfelder für Sehbehinderte vorgesehen.

Welche Änderungen gibt es für den Veloverkehr?

Wer mit dem Velo in Münsingen unterwegs ist, findet auf der gesamten Ortsdurchfahrt ein graues Band, das als Abbiegehilfe dient. Mit dem künftigen Verkehrsmanagement wird der Verkehr im Zentrum von Münsingen flüssig gehalten. Die schnelleren Velos und die Autos sind gleich schnell unterwegs, es gibt weniger Überholmanöver. Die separaten Umweltspur bei den Ortseingängen aus Richtung Rubigen und Wichtrach darf benutzt werden.

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Gemeinde Münsingen
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