FAQ zu "Verkehrslösung Münsingen"

 
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Industriestrasse - Wieso braucht es die durchgehende Industriestrasse?

Der Ortsteil West hat punkto Verkehr 3 Einzugsgebiete: die Sägegasse (+ Quartierstrassen) (2016 rund 3‘200 Fahrten), die Belpbergstrasse (+ Quartierstrassen) (2016 rund 8‘100 Fahrten) und PZM / CTA (2016 rund 1‘300 Fahrten).
Die durchgehende Industriestrasse ermöglicht es, den Verkehr aus dem Einzugsgebiet Belpbergstrasse auf die ESN zu leiten. Dieses Einzugsgebiet macht rund 50 % des Verkehrs aus dem Ortsteil West mit Fahrbeziehung Richtung Bern aus. Ohne die durchgehende Industriestrasse würde der Niesenweg deutlich stärker belastet. Das ist auf dieser Quartierstrasse (Schulweg) unerwünscht.

Industriestrasse - Wie steht es mit der Sicherheit entlang der Industriestrasse?

Der Gemeinderat strebt an, zeitgleich mit der ESN die neue Industriestrasse entlang der Bahn zu bauen und so zu gestaltet, dass die rund 3‘800 Fahrzeuge gut bewältigt werden können. Falls die Verlegung der Industriestrasse an die Gleise erst nach Inbetriebnahme der ESN erfolgen kann, muss die bestehende Industriestrasse zwischen der Belpbergstrasse und dem Dorfmattweg angepasst und verbreitert werden, zum Schutz der Fussgänger und Velofahrenden. Eine entsprechende Projektstudie wurde vom Gemeinderat bereits in Auftrag gegeben.

Integration - Wie wird die ESN in die Landschaft integriert?

Die Böschung zwischen Bernstrasse und Bahnlinie wird begrünt. Im Rossbode sorgen Baumgruppen und Hecken für eine gute Eingliederung ins Landschaftsbild. Die Strasse und auch die bestehende Lärmschutzwand der SBB, welche begrünt wird, treten dahinter fast nicht mehr in Erscheinung. Der dazu nötige Streifen wird von der Gemeinde erworben, die Landwirte werden entsprechend entschädigt. Die Randbereiche der Strasse werden so oder so zur Entwässerung «über die Schulter» genutzt, der Randbereich ist dadurch als Kulturland wertlos. Entlang der Hunzigenstrasse wird die Allee ergänzt ebenso wird mit zusätzlichen Baumreihen entlang der Wege zum PZM der frühere Zustand der Gesamtanlage wieder hergestellt, was von der Denkmalpflege ausdrücklich begrüsst wird. (Vgl. Gestaltungsplan und Dokument Denkmalpflege in «Abklärungen nach der Mitwirkung»).

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