Pflegekinderaufsicht

Pflegekinderaufsicht
Kantonales Jugendamt - Pflegekinderwesen
Fachstelle Pflegekind Bern
Sozialdienst

Pflegeverhältnisse
Familienpflege, Tagespflege, Timeoutfamilien usw. sind verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen ausserhalb der Familie. Je nach Umfang und Dauer der Betreuung des Pflegekindes gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf die Melde- oder Bewilligungspflicht. Für die Erteilung einer Pflegebewilligung ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zuständig. Sie erteilt der Pflegekinderaufsicht den Auftrag für die Abklärung, Begleitung und Beaufsichtigung der Pflegeverhältnisse.

Familienpflege
Wer ein Kind dauernd oder unter der Woche in Pflege nehmen will, bedarf einer Bewilligung der KESB. Wer sich dafür interessiert ein Pflegekind aufzunehmen muss bei der KESB ein Gesuch einreichen. Die Pflegekinderaufsicht klärt die Familie/den Pflegeplatz ab. Ebenfalls muss im Rahmen einer Passung abgeklärt werden, was die Bedürfnisse des Kindes sind und ob die Pflegeeltern geeignet sind dieses Kind aufzunehmen. Nach erfolgter Platzierung ist die Pflegekinderaufsicht verpflichtet, die Familie so oft als nötig, jedoch mindestens einmal pro Jahr zu besuchen und gegenüber der KESB Bericht zu erstatten. Die Pflegekinderaufsicht unterstützt und begleitet die Pflegefamilie während der Dauer des Pflegeverhältnisses.
Die Bewilligungspflicht gilt auch für Verwandte. Keine Bewilligung benötigen Eltern ohne elterliche Sorge, die ihre eigenen Kinder aufnehmen wollen.

Tagespflege
Bei Kindern, die nur stunden- oder tageweise durch eine Tagesfamilie betreut werden entfällt die Bewilligungspflicht. Trotzdem muss das Tagespflegeverhältnis der Behörde gemeldet werden und die Tagesfamilie wird mindestens einmal pro Jahr von der Pflegekinderaufsicht besucht.
 

Für die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen ist in Münsingen der Verein KIBE plus zuständig  Die Aufsicht dieser Pflegeverhältnisse wird von der Abteilung Soziales und Gesellschaftwahrgenommen. Zwischen KIBE plus und der Pflegekinderaufsicht besteht eine enge Zusammenarbeit.


Möchten Sie gerne Tageseltern werden? Wir suchen immer wieder Paare oder Einzelpersonen, die sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen. Haben Sie Fragen, melden Sie sich bei KIBE plus.


 

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
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Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
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